Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes und des Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2017 beschlossen.
Unmittelbar nach seiner Bildung hat sich der Senat mit der Aufstellung des Nachtragshaushalts den Zukunftsaufgaben Berlins zugewendet. Im Mittelpunkt des Nachtragshaushalts stehen vier Schwerpunkte der Regierungspolitik: die Sanierung und der Ausbau der Infrastruktur, die Stärkung des sozialen Ausgleichs, die Umsetzung der Energie- und Verkehrswende sowie die Sicherung einer funktionierenden und modernen Verwaltung in den Senats- und Bezirksverwaltungen. Ausgaben werden insbesondere eingeplant für:
- Schulbau und -sanierung 100,0 Mio. Euro
- Wohnungsneubauförderung 32,5 Mio. Euro
- Tarifsteigerungen bei Zuwendungsempfängern 20,0 Mio. Euro
- Kitaausbau 20,0 Mio. Euro
- Bezirksausgaben 50,0 Mio. Euro
- Radwegeinfrastruktur 10,0 Mio. Euro
- Rechtsanspruch Kita 7 Stunden 6,1 Mio. Euro
- Vergütungsanpassung Grundschullehrer 2,4 Mio. Euro
- Preissenkung Berlin-Ticket S 7,5 Mio. Euro