Wärmedämmung

Energie-Effizienz-Maßstab hinter einem Haus mit einer Photovoltarikanlage

Das nachträgliche Anbringen von Außenwandbekleidungen und Dämmungen ist nur noch bei Hochhäusern (größer als 22 Meter) genehmigungsbedürftig.

Es ist ein Antrag mit den in der Bauverfahrensverordnung (BauVerfVO) aufgeführten Unterlagen zur Prüfung einzureichen.

Da es sich bei Hochhäusern und Sonderbauten gemäß § 2 Bauordnung Berlin (BauOBln) handelt, ist ein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 BauOBln erforderlich.
Die Regelungen zu den Abstandsflächen nach § 6 Absatz 7 BauOBln sind zu beachten.