2022-02-14 Dringender Aufruf zur unverzüglichen Registrierung der Auftraggeber bezüglich des Wettbewerbsregisters
- Mit dem hier verlinkten Schreiben möchte das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch einmal dringend die öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB des Bundes, der Länder und der Kommunen, einschließlich der mittelbaren Staatsverwaltung und unabhängig von ihrer Organisationsform, sofern noch nicht erfolgt, zur
Registrierung für das Wettbewerbsregister aufrufen.
- Im Hinblick auf die große Anzahl zu registrierender Auftraggeber und die hierfür anfallende Bearbeitungszeit der Registrierungsanträge ist es erforderlich, dass die Registrierung unverzüglich vorgenommen wird.
- Ansonsten ist nicht sichergestellt, dass Auftraggeber in Vergabeverfahren ab dem 1. Juni 2022 ihrer gesetzlichen Abfragepflicht zeitnah und ohne Verzögerung der Vergabeverfahren nachkommen können.
Kontakt
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