2021-11-11 Wettbewerbsregister: Aktualisierter Aufruf zur Registrierung über ein De-Mail-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 29.10.2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger bekannt gemacht, dass die Voraussetzungen der elektronischen Datenübermittlung an das Wettbewerbsregister vorliegen. Gemäß § 12 WRegG ergeben sich darausnunmehr die folgenden Stichtage für den Beginn der Mitteilungs- und Abfragepflicht:

* Ab dem 01.12.2021 sind die Strafverfolgungsbehörden sowie die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden verpflichtet, dem Bundeskartellamt als Registerbehörde registerrelevanteRechtsverstöße mitzuteilen, §§ 2 und 4 WRegG. * Ab dem 01.06.2022 sind Auftraggeber in Vergabeverfahren ab Erreichen der in § 6 WRegG näher bestimmten Auftragswerte zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet.

Vor diesem Hintergrund wären wir dankbar, wenn Sie unseren” beigefügten aktualisierten Aufruf zur Registrierung mit den wichtigsten Informationen zum Registrierungsprozess einschl. der neuen Möglichkeit einer Registrierung über ein De-Mail-Konto an die Behörden Ihres Geschäftsbereichs sowie die anderen Ressorts und Kommunen in Ihrem Bundesland weiterleiten und dadurch den Registrierungsprozess unterstützen könnten.

Bei Nachfragen zur Registrierung steht der Support des Bundeskartellamts per E-Mail an support.webreg@bundeskartellamt.bund.de oder telefonisch unter 0228 997111-1280 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Simon Schwerdtfeger
Referat I B 6
Öffentliche Aufträge, Immobilienwirtschaft
Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie
Alt Moabit 101d, D-10559 Berlin
Tel: +49 30 18 615 – 5906
Internet: http://www.bmwi.de

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang
mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung
auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.