Berliner Schulen und Bibliotheken können auch in diesem Jahr über den Berliner Autorenlesefonds Honorarmittel für Berliner Autor*innen beantragen, die in diesen Einrichtungen Lesungen durchführen. Verantwortlich für das Antrags- und Vergabeverfahren sind die Bezirke, in denen die Schulen und Bibliotheken ihren Standort haben.
Für Lesungen in den Bibliotheken und Schulen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stehen 14.400 € zur Verfügung. Damit können im laufenden Jahr bis zu 48 Lesungen zu je 300 € Honorar gefördert werden.
Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen Bibliotheken die öffentlichen Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB). Ein Anspruch der Antragsteller*innen auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten oder Veranstaltungsreihen, bei denen professionelle Berliner Autor*innen lesen, die bereits Arbeiten in Verlagen veröffentlicht haben. Die Anzahl der förderfähigen Lesungen je Autor*in ist auf maximal 6 beschränkt, je Antragsteller*in auf maximal 12.
Anträge im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg können für das Förderjahr ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres gestellt werden. Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt grundsätzlich gemäß der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge.
Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – stellt den Berliner Bezirken Mittel für Lesungshonorare von professionellen Autor*innen mit Hauptwohnsitz in Berlin zur Verfügung.