Wenn wir nicht mehr selbstbestimmt über unsere Gesundheitssorge entscheiden können, benötigen wir eine bevollmächtigte Vertretung zur Durchsetzung unserer Rechte und zur Regelung unserer Angelegenheiten.
Dafür kann man z.B. eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellen und diese mit einer Patientenverfügung verknüpfen. Damit die Dokumente rechtswirksam werden und Bevollmächtigte sich handlungsfähig fühlen, sollte man sich informieren bzw. Beratung in Anspruch nehmen.
Die Diplom-Sozialpädagogin und Palliativ Care Beraterin Susanne Rehberg vom Ambulanten Palliativberatungs- und Hospizdienst der Volkssolidarität informiert Sie in dieser Veranstaltung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und beantwortet Ihre Fragen.
18. September 2026 // 18–19:30 Uhr
- Eintritt frei
- 1. Obergeschoss
- Anmeldung unter diesem Link