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Grillen in Berlin

Grill mit Würstchen und Gemüse

Sobald es draußen warm ist, wird der Grill rausgeholt. Doch das beliebte Vergnügen der Berliner:innen kann teuer werden, wenn man sich nicht an die Regeln hält und vor allem, wenn man auf nicht gekennzeichneten Plätzen grillt.

Grillen in Berlin: Wo ist es gestattet?

Es gibt ausgewiesene Grillplätze in Berlin, an denen das Grillen von behördlicher Seite erlaubt ist. Das sind in der Regel festgelegte Bereiche in Parks, Grün- und Erholungsanlagen. Die Orte zum Grillen sind entsprechend ausgeschildert. Wo genau darf gegrillt werden und was muss man dabei beachten? Wir haben die wichtigsten Informationen für sorglosen Grillspaß - vom legalen Grillplatz bis zu den wichtigsten Spielregeln.

Grillspots in Berlin: Nicht jeder Park ist erlaubt

In öffentlichen Parks und Grünanlagen in Berlin ist das Grillen grundsätzlich verboten, um Brände oder Geruchsbelästigung der Anwohner:innen zu vermeiden. Natürlich gibt es auch Ausnahmen: Auf speziell dafür ausgeschilderten Plätzen ist auch in dort das Grillen erlaubt, sofern das Bezirksamt einverstanden ist. Aber Vorsicht: Das Amt kann die Grillerlaubnis für die Flächen auch kurzfristig wieder zurücknehmen, weshalb man sich immer wieder über die Grillerlaubnis an seinem Lieblingsgrillort informieren sollte. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Grünflächenamt nach ausgewiesenen Grillflächen.

Grillverbote wegen anhaltender Trockenheit

Ein weiterer Grund, warum die Grillerlaubnis zurückgezogen werden kann, ist die Witterung. Ist es anhaltend heiß und trocken und die Brandgefahr hoch, wird das Grillen an den ausgewiesenen Stellen vom zuständigen Bezirksamt zeitweise untersagt. Die Bezirke veröffentlichen hierzu Pressemitteilungen. Auf das Verbot wird außerdem mit Aushängen in den Parks hingewiesen. Das Parkmanagement kontrolliert, ob das Grillverbot eingehalten wird.

Rücksicht auf Mensch und Natur: Grill-Knigge für Berlin

Auch dort, wo Grillen erlaubt ist, sollte man auf ein paar Dinge achten. Ein leidiges Thema in den öffentlichen Parks ist schon seit längerem das Müllproblem und die Ratten, die die Essensreste anlocken. Es sollte daher immer darauf geachtet werden, leere Flaschen und Verpackungen nicht zu vergessen. Asche und Alufolie vom Grill müssen ebenfalls entsorgt werden, aber richtig - heiße Asche kann Plastikmülleimer schnell in Brand setzen, also erst abkühlen lassen und dann in die dafür vorgesehenen Müllcontainer werfen.

Immer wieder gibt es Beschwerden von Anwohner:innen wegen Lärm, Geruchsbelästigung und Rauch. Daher gilt: Bitte unbedingt Rücksicht nehmen, den Geräuschpegel anpassen und fachgerecht grillen. Fußlose Einweggrills und Gasgrills sind in der Regel wegen möglicher Schäden an der Grasnarbe bzw. aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Leicht brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus und Benzin um den Brand zu beschleunigen sind verboten. Stattdessen können feste Grillanzünder, beispielsweise aus Wachs und Holzwolle verwendet werden.

Grillplätze in öffentlichen Grünanlagen

Friedrichshain:

Am Neuen Hain im Volkspark Friedrichshain ist das Grillen gestattet. Grill-Stellplätze müssen vorab online reserviert werden.

Kreuzberg:

Der Görlitzer Park verfügt über zwei ausgewiesene Grillflächen - auf der Wiese gegenüber dem Kunstrasensportplatz sowie gegenüber vom Rodelhügel. Der Blücherplatz bietet Grillplätze auf einer Wiese zwischen Waterlooufer und Zossener Straße.

Lichtenberg:

Seit Oktober 2022 besteht ein generelles Grillverbot in allen öffentlichen Grünanlagen Lichtenbergs.

Mitte:

Im Monbijoupark ist das Grillen nur auf einer kleinen, ausgeschilderten Grillfläche an der Oranienburger Straße möglich.

Prenzlauer Berg:

Im beliebten Mauerpark ist eine ausgewiesene Fläche zum Brutzeln freigegeben. Diese befindet sich in der Nähe des Eingangs an der Bernauer Straße. Dort ist das Grillen in den Monaten Juni und September zwischen 12 und 20 Uhr erlaubt, im Juli und August sogar von 12 bis 21 Uhr.

Treptow:

Im Landschaftspark Johannisthal ist das Grillen grundsätzlich nicht mehr gestattet.

Wilmersdorf:

Auf dem Rudolf-Mosse-Platz in der Mecklenburgischen Straße und im Preußenpark in der Württembergischen Straße darf gegrillt werden.

Großer Tiergarten:

Seit 2012 besteht ein generelles Grillverbot im Berliner Tiergarten.

Tempelhofer Feld:

Das Tempelhofer Feld vor dem ehemaligen Flughafen Tempelhof bietet ebenfalls Grillmöglichkeiten an, jedoch nur auf einer der drei hierfür ausgewiesenen Flächen. Sie befinden sich jeweils in der Nähe der Eingänge Tempelhofer Damm, Oderstraße und Columbiadamm.

Grillen auf dem Balkon

Das Wichtigste vorweg: Holzkohlegrills haben auf dem Balkon nichts zu suchen. Kontakt- und Elektrogrills sind hier die Geräte der Wahl. Zu oft und zu lange sollten Grillfans den Grill dabei nicht anschalten, also nicht öfter als zwei Mal im Monat und nur so lange wie nötig. Generell gilt: Vom Grillen auf dem Balkon oder im Hinterhof wird abgeraten, da dies oft zu einer erheblichen Geruchsbelastung und Belästigung durch Qualm der Nachbar:innen führt, die vielleicht eine ungestörte Zeit auf ihrem Balkon verbringen möchten. Grundsätzlich verboten ist das Grillen auf dem Balkon jedoch nicht - es sei denn, es ist ausdrücklich im Mietvertrag untersagt oder der Qualm zieht in eine der Nachbarwohnungen. Das wäre eine Ordnungswiedrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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Aktualisierung: 18. Juli 2024