die Ensemblearbeit ist uns ein wichtiges Anliegen. Unser Angebot ist vielfältig und auf die unterschiedlichen Fähigkeiten und musikalischen Interessen der Teilnehmenden zugeschnitten.
Im Zuge einer aktuellen Überprüfung und Vereinheitlichung unserer Abläufe informiere ich Sie hiermit über die geltenden Regelungen zur Teilnahme an den Ensembles unserer Musikschule.
Rechtliche Grundlage
Die Teilnahme an Ensembles der Berliner Musikschulen richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Musikschulentgelte (AV-MSE). Danach ist die Ensembleteilnahme entgeltfrei, sofern ein gültiger Unterrichtsvertrag für den Instrumental- oder Vokalunterricht mit einer öffentlichen Berliner Musikschule besteht. In diesem Fall gelten Ensembles als Ergänzungsfächer im Rahmen der musikalischen Ausbildung.
Besteht kein Unterrichtsvertrag für den Instrumental- oder Vokalunterricht an einer Berliner Musikschule, ist die Teilnahme grundsätzlich entgeltpflichtig. Entsprechend der Entgeltordnung beträgt das Jahresentgelt für eine wöchentliche Unterrichtszeit von 45 Minuten 108,- Euro.
Schülerinnen und Schüler unter 26 Jahren sind an der Musikschule Spandau von der Entgeltpflicht befreit. Bei Teilnahme an mehreren Ensembles wird pro Person ein Ensemble – in der Regel das Ensemble mit der längsten Unterrichtsdauer – als Unterricht gewertet. Weitere Ensembles gelten als Ergänzungsangebote. Diese Regelung gilt unabhängig vom Zeitpunkt der aktuellen Überprüfung.
Anmeldung und Vertragsregelung
Alle Ensembleteilnehmenden registrieren sich bitte bis zum 30.06.2026 über folgenden Link: www.berlin.de/musikschule-spandau/anmeldung. Unter Bemerkungen bitte den Namen des Ensembles angeben.
Im Rahmen dieser Anmeldung wird für alle Teilnehmenden ein entsprechender Vertrag erstellt.
- Liegt ein gültiger Unterrichtsvertrag mit unserer Musikschule vor, erfolgt die Einstufung des Ensembles als Ergänzungsfach und damit die Entgeltbefreiung. (Bitte unter Bemerkungen darauf hinweisen.)
- Liegt ein gültiger Unterrichtsvertrag mit einer anderen Berliner Musikschule vor, wird ebenfalls eine Entgeltbefreiung gewährt. (Bitte Nachweis einreichen.)
- Ist die Person unter 26, wird eine Entgeltbefreiung gewährt.
- Liegt ein gültiger Ensemblevertrag mit der Musikschule Spandau vor, wird für das Ensemble mit der geringeren Unterrichtszeit eine Entgeltbefreiung gewählt. (Bitte unter Bemerkungen darauf hinweisen!)
Die Entgeltbefreiung wird jeweils für die Dauer eines Schuljahres gewährt und ist anschließend erneut zu bestätigen.
Fristen und Hinweise
Die oben genannten Regelungen gelten verbindlich ab dem 01.08.2026 im Rahmen der angepassten Verwaltungsabläufe. Für alle Teilnehmenden ist die Registrierung erforderlich, unabhängig davon, ob bereits ein Unterrichtsvertrag besteht.
Zu Beginn gilt der Unterricht als Probezeit. Diese endet mit dem Monat, in dem die zwölfte Unterrichtsstunde erteilt wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht bis zur zehnten Unterrichtsstunde schriftlich gekündigt wird. Der Unterrichts-Vertrag kann dann jeweils zum 31. März oder 30. September gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Für Rückfragen steht Ihnen die Musikschulverwaltung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anabel Heger