Die Landes-Beauftragte für Digitale Barriere-Freiheit

Herzlich willkommen!

Hier geht es um die Internet-Seite
von der Landes-Beauftragten für digitale Barriere-Freiheit.
Wir erklären, um was es auf der Internet-Seite geht.
Diese Erklärung ist in Leichter Sprache geschrieben.
So ist sie besser zu verstehen.

Was finden Sie auf unserer Internet-Seite?

Was ist digitale Barriere-Freiheit?
Eine Barriere ist ein Hindernis. Barriere-Freiheit bedeutet: Es gibt keine Hindernisse. Oder: Es ist etwas gut zugänglich. Digitale Barriere-Freiheit heißt: Menschen mit und ohne Behinderung können zum Beispiel

  • Internet-Seiten
  • Computer-Programme
  • Handy-Programme
  • Digitale Dokumente

gut nutzen.
Später im Text sprechen wir zusammengefasst immer
von Internet-Seiten und Handy-Programmen.

Wer muss seine Internet-Seiten und Computer-Programme zugänglich machen?

Alle öffentlichen Stellen in Berlin müssen
ihre Internet-Seiten und Handy-Programme
für Menschen mit Behinderung zugänglich machen.
Öffentliche Stellen nennt man Einrichtungen, die zum Staat gehören
oder zum Großteil vom Staat finanziert werden.
Das sind zum Beispiel:

  • alle Verwaltungen, also Rathäuser und andere Behörden oder Ämter
  • die Stadt-Reinigung und die Verkehrs-Betriebe
  • das Land-Gericht

Warum müssen die Internet-Seiten und Handy-Programme zugänglich sein?

So steht es in zwei Gesetzen von Berlin.
Alle Menschen sollen die Internet-Seiten und Handy-Programme
von den öffentlichen Stellen in Berlin gut nutzen können.

Das erste Gesetz heißt:

E-Government-Gesetz.
E-Government ist ein englisches Wort.
Es heißt etwa: Elektronische Verwaltung.

Das zweite Gesetz heißt:

Barrierefreies Informations- und Kommunikationstechnik-Gesetz.
Das kurze Wort dafür ist: BIKTG.

Was macht die Kompetenz-Stelle für digitale Barriere-Freiheit?

Die Kompetenz-Stelle für digitale Barriere-Freiheit ist ein Büro.
Es gehört zur Verwaltung von Berlin.

Die Kompetenz-Stelle für digitale Barriere-Freiheit sorgt dafür,
dass es bei diesem Thema vorwärts geht.

Alle Menschen sollen Internet-Seiten und Handy-Programme
gut nutzen können.

Die Kompetenz-Stelle stellt deshalb Regeln auf.
Das ist besonders wichtig,
wenn die öffentlichen Stellen neue Internet-Seiten einführen
oder neue digitale Dokumente erstellen.

Die Kompetenz-Stelle berät die öffentlichen Stellen dabei
und gibt Schulungen.
Zur Kompetenz-Stelle für digitale Barriere-Freiheit gehören außerdem:

  • die Überwachungs-Stelle
  • die Landes-Beauftragte für digitale Barriere-Freiheit

Was macht die Landes-Beauftragte für digitale Barriere-Freiheit?

Sie ist die Ansprechperson für das Thema digitale Barriere-Freiheit.
An die Landes-Beauftragte können Sie sich wenden,
wenn Sie Internet-Seiten oder Handy-Programme kennen,
die nicht gut zugänglich sind.

Sie hilft Ihnen weiter,
wenn die öffentlichen Stellen Ihnen nach 4 Wochen nicht antworten
oder die Internet-Seiten oder Handy-Programme
nicht besser machen.

Was macht die Überwachungs-Stelle?

Die Überwachungs-Stelle:

  • prüft, ob Internet-Seiten und Handy-Programme
    von den öffentlichen Stellen in Berlin für alle Menschen gut nutzbar sind.
  • wertet Berichte aus.
  • schreibt einen Ergebnis-Bericht zur digitalen Barriere-Freiheit
    von den öffentlichen Stellen in Berlin.

Was können Sie tun, wenn eine Internet-Seite von einer öffentlichen Stelle nicht zugänglich ist?

Zum Beispiel:
Können Sie die Internet-Seite
von Ihrem Rathaus in Berlin nicht gut nutzen?
Dann melden Sie das bitte zuerst direkt dort.
Die Kontakt-Daten von der richtigen Ansprechperson finden Sie immer direkt auf den Internet-Seiten. Klicken Sie dafür zum Beispiel auf die Worte:

  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Digitale Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheit

Bekommen Sie nach 4 Wochen keine Antwort von der öffentlichen Stelle?

Dann melden Sie sich bei der Landes-Beauftragten
für digitale Barriere-Freiheit.
Sie hilft Ihnen weiter.

Wie navigieren Sie auf unserer Internet-Seite?

Welche Bereiche und Zeichen gibt es auf dieser Internet-Seite?

Hier geht es um die Internet-Seite
von der Landes-Beauftragten für digitale Barriere-Freiheit.
Wir erklären hier die unterschiedlichen Bereiche
und Zeichen der Internet-Seite.
Diese Erklärung ist in leichter Sprache geschrieben.
So ist sie besser zu verstehen.

Auf dieser Internet-Seite gibt es 3 Bereiche:

  • Oben: Die Menü-Leiste.
  • Darunter: Den Inhalts-Bereich.
  • Ganz unten: Einen grauen Bereich.

Dazu sagt man auch Footer.
Das ist ein englisches Wort.
Man spricht es so aus: Fuuter.
Ganz oben rechts sehen Sie außerdem die Schrift der Stadt Berlin
und das Bild von dem Berliner Bären.
Wenn Sie hier klicken,
kommen Sie auf die Internet-Seite von der Stadt Berlin.
Die Seite heißt: berlin.de.

Menü-Leiste

Wenn Sie oben links auf
Landesbeauftragte für digitale Barriere-Freiheit klicken,
dann kommen Sie immer wieder auf die Start-Seite.
Daneben finden Sie alle Hauptmenü-Punkte von dieser Internet-Seite. Diese Punkte finden Sie auch,
wenn Sie auf die 3 Striche ganz oben rechts klicken.

Die Hauptmenü-Punkte von dieser Seite sind:

  • Digitale Barriere-Freiheit:
    Hier wird erklärt, was dieses Wort heißt und für wen digitale Barriere-Freiheit wichtig ist.
  • Aufgaben:
    Hier wird erklärt, was die Landes-Beauftragte macht, wie man sich beschweren kann und welche Ausnahmen es gibt.
  • Überwachung:
    Hier wird erklärt, wie die digitale Barriere-Freiheit
    in Berlin überwacht wird.
  • Kompetenzstelle:
    Hier wird erklärt,
    was die Kompetenz-Stelle für digitale Barriere-Freiheit macht.
  • Anforderungen:
    Hier finden Sie verschiedene Regeln
    zur digitalen Barriere-Freiheit in Berlin.
  • Umsetzung:
    Hier gibt es weitere hilfreiche Dokumente und Tipps, wie man digitale Barriere-Freiheit erreichen kann.
  • Recht:
    Hier geht es um verschiedene Gesetze zum Thema
    digitale Barriere-Freiheit.

Rechts neben den Hauptmenü-Punkten gibt es 3 weitere Zeichen.

Diese Zeichen sind:

  • Ein Männchen in einem dunklen Kreis:
    Das ist das Zeichen für Barriere-Freiheit.
    Hier finden Sie zum Beispiel Texte in Leichter Sprache
    oder Videos in Gebärden-Sprache.
  • Eine Lupe:
    Das ist das Zeichen für die Suche.
    Klicken Sie hier, wenn Sie auf der Seite
    nach einem Wort oder nach einer Information suchen wollen.
    Mit einem Klick auf das X oben rechts
    können Sie die Suche wieder schließen.
  • Drei Striche:
    Das ist das Zeichen für das Menü.
    Wenn Sie hier klicken, dann klappt das Menü auf
    und Sie sehen eine Liste mit allen Hauptmenü-Punkten.

Inhalts-Bereich

Unter der Menü-Leiste finden Sie den Inhalts-Bereich.
Hier gibt es oben links eine Liste mit allen Themen auf der Seite.
So können Sie einen Überblick über alle Themen erhalten.
Wenn Sie auf eine Überschrift in dieser Liste klicken,
dann springen Sie automatisch zu dem Text auf der Seite.
Auf der rechten Seite finden Sie immer die Kontakt-Daten.

Footer

Unter dem Inhalts-Bereich gibt es immer
einen hellgrauen Bereich und einen dunkelgrauen Bereich.
Zu dem Bereich sagt man auch Footer.
Das ist ein englisches Wort.
Man spricht es so aus: Fuuter.
Im Footer gibt es weitere Themen, die Sie anklicken können.

Seiten-Footer

Den hellgrauen Bereich nennt man auch Seiten-Footer. Die Themen im hellgrauen Bereich passen immer zum Thema von der jeweiligen Internet-Seite. Auf dieser Seite sind die Themen zum Beispiel:

  • Datenschutz
  • Leichte Sprache
  • Deutsche Gebärdensprache

Allgemeiner Footer

Der dunkelgraue Bereich ganz unten ist auf jeder Seite gleich. Man nennt den Bereich auch: Allgemeiner Footer. Hier finden Sie Themen von der Internet-Seite von Berlin. Diese Themen heißen zum Beispiel:

  • Behörden
  • Politik & Verwaltung

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.

Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit einer Seh-Behinderung
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

Darum gibt es auch diese Seite: Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?

1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
2. Im hellgrauen Feld steht: Digitale Barrierefreiheit.
3. Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.

Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten. Eine Internet-Seite ist:

1. barrierefrei
2. zum Teil barrierefrei
3. nicht barrierefrei

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Digitale Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.

Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 16. März 2023.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht. Zum Beispiel für:

  • die Polizei
  • das Ordnungsamt
  • die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren.
Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:

  • etwas nicht lesen können
  • etwas nicht verstehen
  • die Bedienung zu schwer ist

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:

Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

Ihre Meldung war ohne Erfolg?

Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 1 Monat Zeit zur Bearbeitung.

Bitte warten Sie diesen 1 Monat ab.
Sie können sich weiter beschweren:

  • wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
  • wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei -

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Telefon: (030) 90223-1525
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de