Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis Anfang 2033 in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.
Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Geburtsjahr der Führerscheininhabenden und fand auch im Jahr 2024 statt. Die letzte Umtauschfrist für 1971 oder später Geborene endete am 19. Januar 2025.
Ab dem Jahr 2025 erfolgt im nächsten Schritt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhabenden von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.