Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge

Das Land Berlin hat entschieden, dass bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Jahresfrist nach § 46 Abs. 7 FZV für die vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland letztmalig bis zum 30.09.2024 verlängert werden können.

Diese Verlängerung soll es fahrzeughaltenden Personen ermöglichen, alle Maßnahmen zu ergreifen, die Zulassungsfähigkeit Ihres Fahrzeugs in Deutschland herzustellen.

Voraussetzung für diese letztmalige Verlängerung ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für den gesamten Zeitraum der Beantragung.

Erforderliche Unterlagen:

  • Erteilte Ausnahmegenehmigung (im Original)
  • Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) oder anderweitige Glaubhaftmachung der Flüchtlingseigenschaft
  • Nachweis eines Hauptwohnsitzes im Land Berlin
  • Gültige Zulassungspapiere, die zum internationalen Verkehr berechtigen (ukrainische Zulassungsbescheinigung oder Internationaler Zulassungsschein (Art. 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr), Inhalt muss dem Art. 35 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr entsprechen
  • Grenzversicherung oder Grüne Karte

Gebühr:

Die Gebühr für die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung beträgt 50 €.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und im Besitz aller notwendigen Unterlagen sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular, um einen Termin zu erhalten.

Eine Einreichung dieser Vorgänge über den Händlerschalter ist nicht möglich.