Um nach Ablauf der Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerschein weiterhin Kraftfahrzeuge in Deutschland führen zu können, benötigen Sie den deutschen Führerschein.
Um diesen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis stellen.
Es gibt keine Frist, in der dieser Antrag gestellt werden muss.
Zu beachten ist nur, dass der ausländische Führerschein bei Antragstellung im Original vorliegen und noch gültig sein muss.
Welche Unterlagen zum Antrag eingereicht werden müssen und ob Sie Fahrerlaubnisprüfungen ablegen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde:
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“Länder der Anlage 11”
Mit einigen Ländern, darunter Schweiz, Israel, Kanada, Australien und viele amerikanische Bundesstaaten, hat Deutschland ein Abkommen über die gegenseitige vereinfachte Umschreibung der Führerscheine geschlossen.
Bei Führerscheinen aus diesen Ländern sind weniger Antragsunterlagen und in der Regel keine Prüfungen erforderlich.
Die Liste dieser Länder finden Sie hier.
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sonstige Länder – “Drittstaaten”
Wenn Ihr Führerschein nicht in einem EU-/EWR-Land und nicht in einem Land aus der Anlage 11 ausgestellt wurde, müssen Sie bei der Umschreibung theoretische und praktische Prüfungen für alle Klassen, die Sie umschreiben wollen, ablegen.
Als erstes müssen Sie den Umschreibungsantrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
Wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde, werden Sie schriftlich zu den Prüfungen aufgefordert.
Für die praktische Prüfung brauchen Sie eine Fahrschule.
Informationen, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden und wo Sie den Antrag stellen können, finden Sie hier.
Wenn der Antrag bearbeitet wurde und Sie die ggf. erforderlichen Prüfungen bestanden haben, wird Ihnen der deutsche Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt.
Bei allen Umschreibungen gilt, dass der ausländische Führerschein bei der Aushändigung des deutschen Führerscheins eingezogen und ins Ausstellungsland zurückgeschickt oder aufbewahrt wird.
Der deutsche Führerschein ist grundsätzlich auch im Ausland gültig.