Informationen zur Anerkennung von ausländischen Führerscheinen aus EU-/EWR-Ländern

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Benutzung und Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde.
Zur Vereinfachung wird ein solcher Führerschein im folgenden Text als “EU-Führerschein” bezeichnet.

Sie besitzen keinen EU-/EWR-Führerschein? Informationen zu Ihrem Führerschein, der in einem Nicht-EU/EWR-Land ausgestellt wurde, finden Sie hier.

Inhalt dieser Seite

Wird mein Führerschein aus einem anderen EU-Staat in Deutschland anerkannt?

Wenn Sie einen gültigen nationalen EU-Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die der Führerschein ausgestellt ist.
Dies ist bis zum Ablauf der Geltungsdauer des ausländischen Führerscheins möglich.
Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis sind auch in Deutschland zu beachten.
Die Geltungsdauer von Lkw- und Busklassen in Deutschland ist zu beachten.
Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen.

In den folgenden Fällen berechtigt Ihr EU-Führerschein Sie nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland:
  • wenn er nicht mehr gültig ist,
  • wenn die Fahrerlaubnis nicht mehr besteht, weil sie im Ausstellungsstaat entzogen wurde,
  • wenn es sich um einen Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein handelt,
  • wenn Sie zum Zeitpunkt der Erteilung Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatten,
  • wenn Ihnen die EU-Fahrerlaubnis in Deutschland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist,
  • wenn Ihnen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf,
  • solange Sie einem Fahrverbot unterliegen oder wenn der Führerschein beschlagnahmt worden ist oder
  • wenn Ihre EU- Fahrerlaubnis durch prüfungsfreie Umschreibung einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, erteilt worden ist.

Wird mein Lkw- oder Bus-Führerschein (Klassen C bzw. D) in Deutschland anerkannt?

Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E (Lkw) oder D, D1,
DE, D1E (Bus) ist folgende Einschränkung zu beachten:
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E gilt in Deutschland nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers, eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, selbst wenn sie im anderen EU-Staat für einen längeren Zeitraum erteilt wurde. Wäre danach Ihre Fahrerlaubnis mit dem Moment der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes nicht mehr gültig, dürfen Sie noch sechs Monate in Deutschland fahren.

Für die Verlängerung dieser Klassen müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis stellen und ärztliche Untersuchungsbescheinigungen einreichen.

Falls Sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, sind die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zu beachten.

Was muss ich tun, um meinen EU-Führerschein in einen deutschen Führerschein umzuschreiben?

Sie müssen einen Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis stellen, wenn Ihr EU-Führerschein ungültig wird oder Sie die Berechtigung zum Führen von Lkw oder Bussen verlängern müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrages einige Wochen dauern kann, und stellen Sie den Antrag rechtzeitig.

Wenn Sie den Führerschein nicht benutzen, kann die Umschreibung auch beantragt werden, wenn die Gültigkeit bereits abgelaufen ist.

Auch ohne besonderen Anlass können Sie die Umschreibung beantragen.

Informationen, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden und wo Sie den Antrag stellen können, finden Sie hier.

Wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde, werden Sie zur Abholung des deutschen Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben.
Der EU-Führerschein wird bei der Aushändigung des deutschen Führerscheins eingezogen und ins Ausstellungsland zurückgeschickt.

Ich habe meinen EU-Führerschein verloren - wie erhalte ich einen neuen Führerschein?

Wenn Ihr EU-Führerschein durch Diebstahl oder Verlust abhanden gekommen ist und Ihr Wohnsitz in Deutschland liegt, dann beantragen Sie ebenfalls die “Umschreibung des ausländischen Führerscheins”.
Als Ersatz für den EU-Führerschein erhalten Sie einen deutschen Führerschein.

Anstelle des EU-Führerscheins muss eine Bestätigung der Fahrerlaubnisdaten des Ausstellungsstaates vorliegen.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann die ausländischen Daten aus den meisten EU-Ländern abfragen.
Sollte dies nicht möglich sein, werden Sie aufgefordert, selbst eine Bestätigung Ihrer Daten zu besorgen.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zur Anerkennung von ausländischen Führerscheinen in Deutschland finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr.

Dort finden Sie auch das nachfolgende Merkblatt in verschiedenen Sprachen.

  • Merkblatt zu ausländischen Fahrerlaubnissen innerhalb EU

    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in Deutschland

    PDF-Dokument (14.9 kB)