Ab dem 1. Januar 2023 wird der berlinpass durch einen neuen Nachweis, den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S ersetzt. Wie schon der berlinpass eröffnet dieser Nachweis den Zugang zu zahlreichen Vergünstigungen und soll Berlinerinnen und Berlinern, die Sozialleistungen erhalten, die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erleichtern.
Den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S erhalten alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben und beispielsweise Arbeitslosengeld II (ab Januar Bürgergeld) erhalten. Auch Bezieher von anderen Leistungen wie Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld uvm. können anspruchsberechtigt sein (keine abschließende Aufzählung).
Den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S erhalten Sie automatisch von Ihrer Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum Ihrer Leistungsbewilligung. Ein gesonderter Antrag für den Berechtigungsnachweis ist grundsätzlich nicht nötig.
Weiterführende Informationen inklusive einer Liste von häufig gestellten Fragen können Sie auf der Seite von Berlin.de nachlesen.