Wichtig: Bürgergeld ab 2026 nicht mehr per Scheck. Letzte Schecks werden im September 2025 versendet. Bitte Bankverbindung einreichen.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgen. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung durch Vorlage des Bewilligungsbescheides über Leistungen nach dem SGB II nachzuweisen. Der Antrag ist an die für die Erhebung des Rundfunkbeitrages zuständige Landesrundfunkanstalt zu stellen.
Weiterführende Informationen und entsprechende Anträge finden Sie auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de
Kontakt
Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick
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