Bürgergeld

Sie benötigen finanzielle Unterstützung- wir helfen Ihnen gerne.

Welche Leistungen umfasst das Bürgergeld?
Das Bürgergeld umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form des maßgebenden Regelbedarfs einschließlich der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Zudem werden beim Vorliegen besonderer Lebensumstände wie etwa Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder einer aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen kostenaufwändigen Ernährung Mehrbedarfe erbracht.
Darüber hinaus ist es in Bedarfssituationen möglich, einmalige Leistungen in Form einer Erstausstattung zu beantragen. Hierunter zählt die Erstausstattung für eine Wohnung, für Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geburt.
Für Kinder und Jugendliche werden zusätzlich zu den genannten Bedarfen umfassende Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.

Wer kann Bürgergeld erhalten?
Um Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten zu können, ist es entscheidend, dass Sie grundsätzlich in der Lage sind, eine Beschäftigung von mindestens 3 Stunden täglich auszuüben (Erwerbsfähigkeit). Ferner ist es notwendig, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, das 15. Lebensjahr vollendet und das Alter für den Eintritt der Regelaltersrente noch nicht erreicht haben. Darüber hinaus müssen Sie hilfebedürftig sein. Für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit spielt Ihr Einkommen und Vermögen eine zentrale Rolle. Arbeitslosigkeit hingegen ist keine Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld. Gehen Sie beispielsweise einer Beschäftigung nach und können Ihren Lebensunterhalt aber nicht sicherstellen, steht Ihnen unter Umständen ein Anspruch auf Bürgergeld zu.

Bürgergeldrechner

Die Prüfung Ihres Anspruches erfordert die Vorlage umfassender Nachweise. Damit Sie sich vorab eigenständig über die mögliche Anspruchshöhe informieren können, empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Bürgergeldrechners. Dieser bietet Ihnen unkompliziert die Möglichkeit Ihren Anspruch unverbindlich eigenständig zu errechnen um so festzustellen, ob eine Antragstellung für sie zielführend ist. Hier geht es zum Bürgergeldrechner.

Sollte sich bei Ihrer unverbindlichen Berechnung kein Anspruch auf Bürgergeld ergeben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu erhalten. Nutzen Sie den Wohngeldrechner um eine unverbindliche Berechnung vorzunehmen.

Vorrangige Leistungen

Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Unterseite Vorrangige Leistungen.

Antragstellung

Wie kann ich einen Antrag auf Bürgergeld stellen?
Sie haben die Möglichkeit Ihren Antrag direkt und ohne zeitliche Verzögerung über das Onlineportal Jobcenter.digital an unsere Mitarbeitenden zu senden.
Unser Onlineportal Jobcenter.digital funktioniert zuverlässig, sicher und einfach und ermöglicht es Ihnen, über einen Online-Kanal Erst- und Weiterbewilligungsanträge, Veränderungsmitteilungen (zum Beispiel die Mitteilung einer Arbeitsaufnahme oder Änderung der Bankverbindung) sowie notwendige Unterlagen zu übermitteln.

Die Vorteile zur Nutzung liegen auf der Hand: Wichtige Informationen und Unterlagen werden zeit- und ortsunabhängig an das Jobcenter Berlin Treptow- Köpenick übermittelt. Das spart nicht nur Zeit und Portokosten, sondern Sie können das Online-Angebot jederzeit und rund um die Uhr nutzen und sind somit unabhängig von Öffnungszeiten.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Post zu stellen.

Was muss ich beachten?
Für die schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung ist es unerlässlich, dass alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden und ihr Antrag vollständig und mit ihren Kontaktdaten für Rückfragen (E-Mail, Telefonnummer) versehen ist. Am einfachsten geht das über unser Onlineportal Jobcenter.digital.

Ich kann meinen Antrag nicht digital einreichen- was kann ich tun?
Sollten Sie einmal nicht über die Möglichkeit der einfachen, schnellen und digitalen Nutzung des Onlineportals Jobcenter.digital verfügen, haben Sie die Möglichkeit alle Antragsunterlagen auch per Post an uns zu senden. Die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Pflichten

Mitteilung von Veränderungen
Kommt es zu einer Änderung Ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, hat das in der Regel Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Bürgergeldes entweder erhöht oder verringert.
Für uns ist es daher besonders wichtig, über Veränderungen so schnell wie möglich informiert zu werden. Das können Sie direkt online machen – schnell, sicher und von überall.
Veränderung sind immer ohne Zeitverzug mitzuteilen. Das ist Teil Ihrer Pflichten, wenn Sie Bürgergeld erhalten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann es sein, dass Sie Bürgergeld in falscher Höhe erhalten. Entsteht dadurch eine Überzahlung, müssen Sie den zu viel gezahlten Betrag zurückzahlen. In schwerwiegenden Fällen müssen Sie zudem mit Bußgeldern oder einem Strafverfahren rechnen.

Erreichbarkeit
Wir möchten Sie dabei unterstützen so schnell wie möglich eine neue Arbeit zu finden. An diesem Ziel möchten wir mit Ihnen gemeinsam arbeiten. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie an Werktagen erreichbar sind. „Erreichbar“ bedeutet: Sie können auf Nachrichten und Schreiben von uns reagieren, zu Terminen vor Ort kommen oder kurzfristig Bewerbungsgespräche führen. Ist das einmal nicht oder nicht ohne unzumutbaren Aufwand möglich, müssen Sie das mit Ihrem Jobcenter abstimmen. Sollten Sie also vorübergehend nicht erreichbar sein, beispielsweise aufgrund einer Reise, müssen Sie dies vorab mit uns abklären.

Weitergehende Informationen zum Thema Erreichbarkeit finden Sie hier.

Welche weiteren Pflichten habe ich?
  • Termine im Jobcenter wahrzunehmen
  • Fristen einhalten (z.B. Atteste rechtzeitig einreichen, auf Aufforderungen zur Mitwirkungen fristgerecht reagieren
  • Nach Absprache an Maßnahmen teilzunehmen
  • Einkommen und bzw. oder Vermögen nicht in der Absicht zu mindern (mehr) Bürgergeld zu erhalten

Leistungen

Ausführliche Informationen zu den Leistungen des Jobcenter entnehmen Sie bitte den entsprechenden Unterseiten: