Welche Leistungen umfasst das Bürgergeld?
Das Bürgergeld umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form des maßgebenden Regelbedarfs einschließlich der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Zudem werden beim Vorliegen besonderer Lebensumstände wie etwa Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder einer aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen kostenaufwändigen Ernährung Mehrbedarfe erbracht.
Darüber hinaus ist es in Bedarfssituationen möglich, einmalige Leistungen in Form einer Erstausstattung zu beantragen. Hierunter zählt die Erstausstattung für eine Wohnung, für Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geburt.
Für Kinder und Jugendliche werden zusätzlich zu den genannten Bedarfen umfassende Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.
Wer kann Bürgergeld erhalten?
Um Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten zu können, ist es entscheidend, dass Sie grundsätzlich in der Lage sind, eine Beschäftigung von mindestens 3 Stunden täglich auszuüben (Erwerbsfähigkeit). Ferner ist es notwendig, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, das 15. Lebensjahr vollendet und das Alter für den Eintritt der Regelaltersrente noch nicht erreicht haben. Darüber hinaus müssen Sie hilfebedürftig sein. Für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit spielt Ihr Einkommen und Vermögen eine zentrale Rolle. Arbeitslosigkeit hingegen ist keine Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld. Gehen Sie beispielsweise einer Beschäftigung nach und können Ihren Lebensunterhalt aber nicht sicherstellen, steht Ihnen unter Umständen ein Anspruch auf Bürgergeld zu.