- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Kita-Ausflüge
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Mittagsverpflegung für Schüler*innen ab Klasse 7 (Kita & Schulessen Klasse 1-6 sind seit August 2019 kostenfrei)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B.: Mitgliedsbeiträge für einen Sportverein)
Die Leistungen für Schülerbeförderung werden zusammen mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beantragt und erfordert lediglich die Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung.
Für zusätzliche Lernförderung, Schulausflüge/Klassenfahrten und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist ein gesonderter Antrag notwendig. Die Bewilligungsentscheidung erhalten Sie in der Regel gesondert, nach Vorlage entsprechender Nachweise.
Bitte bewahren Sie daher sämtliche Rechnungen, Belege, Teilnahmebescheinigungen oder Ähnliches auf, um diese ggf. als geeignete Nachweise im Jobcenter einzureichen.
Weitere und detailliertere Informationen zu den Bildung und Teilhabe -Leistungen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.