Wichtig: Bürgergeld ab 2026 nicht mehr per Scheck. Letzte Schecks werden im September 2025 versendet. Bitte Bankverbindung einreichen.

Bildung und Teilhabe

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket): Hierzu zählen:
  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Kita-Ausflüge
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Mittagsverpflegung für Schüler*innen ab Klasse 7 (Kita & Schulessen Klasse 1-6 sind seit August 2019 kostenfrei)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B.: Mitgliedsbeiträge für einen Sportverein)

Die Leistungen für Schülerbeförderung werden zusammen mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beantragt und erfordert lediglich die Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung.

Für zusätzliche Lernförderung, Schulausflüge/Klassenfahrten und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist ein gesonderter Antrag notwendig. Die Bewilligungsentscheidung erhalten Sie in der Regel gesondert, nach Vorlage entsprechender Nachweise.

Bitte bewahren Sie daher sämtliche Rechnungen, Belege, Teilnahmebescheinigungen oder Ähnliches auf, um diese ggf. als geeignete Nachweise im Jobcenter einzureichen.

Weitere und detailliertere Informationen zu den Bildung und Teilhabe -Leistungen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

  • Übersicht zu Bildung und Teilhabe

    PDF-Dokument (320.2 kB)

berlinpass

Der berlinpass-BuT gilt als Berechtigung für die Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe. Er dient als Nachweis für die Hilfebedürftigkeit gegenüber Schulen, Jugendamt und Kindertageseinrichtungen.

Ein Passfoto ist nicht länger erforderlich (kann aber auf Wunsch eingefügt werden). Eine gesonderte Antragstellung ist ebenso nicht erforderlich.

Der berlinpass-BuT kann Ihnen von Ihrem Jobcenter im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrages auf Bürgergeld zugesandt werden, sofern in Ihrer Bedarfsgemeinschaft Kinder oder junge Erwachsene leben, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.

Hierzu bitten wir Sie bereits bei Antragstellung um Einreichung entsprechender Nachweise (z.B. Schulbescheinigung, Kita-Bescheinigung, nach Wunsch: Passfoto Ihres Kindes/Ihrer Kinder).

Lernförderung / Nachhilfe

Ein Anspruch auf Lernförderung besteht für Schülerinnen und Schüler,
  • die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen
    und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Weiterhin prüft die Schule, ob eine ergänzende Lernförderung erforderlich ist und legt auch den Umfang der Lernförderung fest.
Wird eine Lernförderung benötigt, kann man bei dem von der Schule ausgewählten Anbieter kostenlos an der Lernförderung teilnehmen.

Mittagsverpflegung

Haben Sie den Antrag auf Bürgergeld gestellt, umfasst dieser auch die Leistung für Mittagsverpflegung. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Für Schüler*innen inden Klassenstufen 1 bis 6 wird das Mittagessen kostenlos von der Schule angeboten.

Die Kosten hierfür trägt seit dem 01.08.2019 das Land Berlin.

Schulausflüge und Klassenfahrten

Für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, können die entstehenden Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

Haben Sie den Antrag auf Bürgergeld gestellt, umfasst dieser auch die Leistungen für Schulausflüge und Klassenfahrten. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Für die Bearbeitung benötigt das Jobcenter eine Bescheinigung der Schule, der Tageseinrichtung oder der Kindertagespflege.
Die jeweilige Formulare und Vorlagen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung.

Bitte reichen Sie die jeweilige Bescheinigung vollständig ausgefüllt bei uns ein. Dies kann gerne auch via Postfachnachricht auf www.jobcenter.digital geschehen.

Nach Eingang des Nachweises werden die Leistungen im Falle einer Bewilligung als Direktzahlung an die Schule (Klassenlehrer) oder die Kita erbracht. Sie erhalten hierüber einen entsprechenden Bescheid.

Schulbedarf

Anspruch auf einen Schulbedarf besteht für Schülerinnen und Schüler,
  • die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen,
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten und
  • zum 1. August oder 1. Februar eines Jahres Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld haben.

Haben Sie den Antrag auf Bürgergeld gestellt, umfasst dieser auch die Leistungen für Schulbedarfe. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Zum Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie z. B. Füller, Geodreieck oder Zeichenblock.
Ausnahme: Kosten für den Erwerb oder die Leihe von Schulbüchern gehören nicht dazu.

Der Schulbedarf wird zweimal jährlich als Einmalzahlung ausgezahlt.
Den Betrag erhalten Sie automatisch.

Schülerbeförderung

Seit dem 1. August 2019 können alle Berliner (allgemeinbildende Schulen sowie berufliche Schulen mit Vollzeitunterricht im Tarifbereich AB),
  • Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, und
  • Kinder und Jugendliche ohne Schulplatzzuweisung, die jedoch schulpflichtig sind,
    das kostenlose Schülerticket für den Tarifbereich AB als neues Tarifangebot der BVG nutzen.

Die dafür notwendige fahrCard der BVG kann online bestellt werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Schülerausweis II und/oder einem Nachweis über die Teilnahme an einer berufsbildenden Maßnahme werden die Kosten im Tarifbereich AB für das sogenannte “Berlin-Ticket S” übernommen.

Muss für die Beförderung zur Schule, zur Einrichtung oder zum Bildungsträger der Tarifbereich ABC genutzt werden, können die tatsächlich entstehenden Kosten entweder der Monatskarte für Auszubildende/Schüler im Abo oder des regulären Monatstickets im Abo erstattet werden.

Um die Kosten der Schülerbeförderung geltend zu machen, reichen Sie bitte einen Nachweis zum Besuch einer Schule, einer Einrichtung oder eines Bildungsträgers ein. Bitte fügen Sie auch einen Beleg über die gezahlten Kosten bei.

Nach Eingang der Nachweise werden die Leistungen im Falle einer Bewilligung direkt an Sie erstattet. Sie erhalten hierüber einen entsprechenden Bescheid.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ein Budget von pauschal 15 Euro monatlich, sofern tatsächliche Aufwendungen entstehen. Dies können z.B. sein:
  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern, z.B. Musikunterricht
  • Freizeitfahrten und einmalige Veranstaltungen der Vereine und Verbände

Haben Sie den Antrag auf Bürgergeld gestellt, umfasst dieser auch die Leistung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Zur Erstattung der Kosten reicht es aus, wenn Sie einen geeigneten Nachweis über die Teilnahme an einer Aktivität zu übersenden. Dieser Nachweis muss neben dem Namen und der Anschrift auch die angebotene Aktivität und die damit verbundenen Kosten beinhalten.

Achtung:
Der Super-Ferien-Pass ist als besonderes Angebot der kulturellen Teilhabe ebenfalls anerkannt. Als Nachweis reicht daher der Kaufbeleg des Passes aus.
Nach Eingang der Nachweise werden die Leistungen im Falle einer Bewilligung direkt an Sie überwiesen. Sie erhalten hierüber einen entsprechenden Bescheid.