Ziel einer beruflichen Weiterbildung ist eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt bzw. eine konstante Beschäftigung zu unterstützen oder individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
Eine Förderung kann sowohl bei Arbeitslosigkeit oder im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgen. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist nur in Absprache mit Ihrem Betrieb möglich.
Bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung besteht Anspruch auf die Zahlung eines monatlichen Weiterbildungeldes und einer Weiterbildungsprämie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.