Qualifizierung

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Ziel einer beruflichen Weiterbildung ist eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt bzw. eine konstante Beschäftigung zu unterstützen oder individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.

Eine Förderung kann sowohl bei Arbeitslosigkeit oder im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgen. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist nur in Absprache mit Ihrem Betrieb möglich.

Bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung besteht Anspruch auf die Zahlung eines monatlichen Weiterbildungeldes und einer Weiterbildungsprämie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Seit dem 01.01.2025 erfolgt die Entscheidung und Förderung einer beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit. Damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die wir in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen gemeinsam besprechen.

Wenn Sie Veränderungen im Job verspüren – die Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) berät und unterstützt Sie gerne.
Sie haben Fragen zu beruflicher Weiterbildung? Dann wenden Sie sich an uns.
Nutzen Sie hierzu gerne den Postfachservice auf www.jobcenter.digital.

Sie haben schon ein konkretes Angebot und benötigen unsere Zustimmung?
Dann beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein unkompliziert und schnell mit unserem eService „Bildungsgutschein beantragen auf www.jobcenter.digital.

Wichtiger Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass die Förderung der beruflichen Weiterbildung eine Ermessensentscheidung ist. Die Entscheidung erfolgt an der Lage und der Entwicklung des relevanten Arbeitsmarktes.

Für Ihre Recherche können Sie folgende Plattformen nutzen

Mein Now

Kursnet

Berufenet

Entdeckerwelt Berufsfelder

Veranstaltungsdatenbank BBiE