- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich der Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltgeräte
- Anschaffung und Reparatur von medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Umfang der Leistung
Die Richtlinie „einmalige Bedarfe“ legt die Pauschalen für die Erstausstattungen und Anschaffung sowie Reparatur von medizinischen Geräten fest. Diese können in Geld- oder Sachleistungen erbracht werden.
Leistungsberechtigt
Einen Anspruch haben Sie neben Leistungsberechtigten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) auch, wenn Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung benötigen.
In diesem Fall ist allerdings eine komplette Neuantragstellung mit allen dazu notwendigen Anlagen und Nachweisen erforderlich (siehe Verfahren zum Erstantrag). Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass Sie den Bedarf der einmaligen Leistungen nicht mit Ihrem Einkommen decken können.