Die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II (Miete bzw. Schuldzinsen aus Eigentum sowie Betriebs- und Heizkosten). Diese laufenden Bedarfe werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind (§ 22 Absatz 1 SGB II).
Umzug in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Berlin Treptow- Köpenick
1.) Sie wohnen in Berlin, erhalten bereits Bürgergeld und möchten in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Berlin Treptow- Köpenick ziehen? Um sicherzugehen, dass die Mietkosten für Ihre neue Wohnung und gegebenenfalls auch Umzugskosten und Kaution übernommen werden, sollten Sie vorher die Zusicherung Ihres Jobcenters einholen (ggf. ist die Prüfung der Umzugsnotwendigkeit erforderlich). Dazu reichen Sie ein für Sie vom Vermieter ausgestelltes persönliches Wohnungsangebot zur Prüfung zur Angemessenheit und einen ausgefüllten Antrag „Umzug“ ein.
Die Mietkosten der neuen Wohnung werden grundsätzlich übernommen, wenn diese die zulässigen Richtwerte nicht übersteigen und der Umzug erforderlich ist. Erforderlich kann ein Umzug insbesondere sein, wenn durch das Jobcenter oder das Sozialamt zur Senkung der Mietkosten aufgefordert wurde, bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb Berlins, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartnern, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse. Grundsätzlich nicht erforderlich ist beispielsweise der Auszug eines Kindes wegen Erreichens der Volljährigkeit. Ebenso auch nicht der Wunsch, die Wohngegend zu wechseln.
2.) Sie wohnen nicht in Berlin, erhalten bereits Bürgergeld und möchten in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Berlin Treptow- Köpenick ziehen? Vor Unterzeichnung Ihres Mitvertrages ist es notwendig, sich die Angemessenheit Ihrer neuen Miete vom Jobcenter Berlin Treptow- Köpenick bestätigen zu lassen.
Welche Angaben werden für die Angemessenheitsprüfung gebraucht?- Wohnungsgröße
- Gegebenenfalls Nachweis über Sozialen Wohnungsbau
- Heizenergieträger (fossil oder Wärmepumpe) und Art der Warmwassererzeugung
- Nettokaltmiete und (kalte) Betriebskosten
- Sonstige mietvertraglich geschuldete Leistungen
- Bei Untermietverhältnissen Untermietbescheinigung mit getrennten Angaben zu Bruttokaltmiete und Heizkosten
Was passiert, wenn ich ohne Zusicherung bzw. vorheriger Angemessenheitsprüfung umgezogen bin?
Sind Sie ohne Zusicherung Ihres bisherigen Jobcenters bzw. ohne Angemessenheitsprüfung des Jobcenters Berlin Treptow- Köpenick umgezogen, so können Sie Kosten für Unterkunft und Heizung nur erhalten, soweit diese angemessen sind. Ein Darlehen für eine Mietkaution und sämtliche in Zukunft anfallende Kosten (wie etwa Nachzahlungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen) kann das Jobcenter Berlin Treptow- Köpenick nicht übernehmen.
Wo kann ich weitere Informationen zum Thema Kosten für Unterkunft und Heizung finden?
Weitere Informationen zum Thema Kosten für Unterkunft und Heizung können Sie den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen).