Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II

Zwei Mädchen machen gemeinsam Hausaufgaben
#Gönndir

#Gönndir

Wussten Sie, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Kindern und Jugendlichen eine körperliche Aktivität von täglich mindestens 60 Minuten in moderater bis hoher Intensität empfiehlt? Klingt viel, ist aber leicht zu erreichen. Spielen in der Wohnung oder auf dem Spielplatz, Toben im Park, allein oder in der Gemeinschaft im Sportverein – All das zählt zu den körperlichen Aktivitäten.

Machen Sie es Ihrem Kind möglich – mit unseren Förderleistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket. Für das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, wie z.B. die Mitgliedschaft im Tanzverein erhalten Sie von uns einen Zuschuss in Höhe von monatlich 15 Euro.

Und das ganz EASY:

  • Als Bürgergeldempfänger oder -empfängerin ist keine separate Antragstellung notwendig
  • Die Mitgliedsbescheinigung oder andere Nachweise zur Teilnahme an der Aktivität reichen aus
  • Die Nachweise können ganz bequem über www.jobcenter.digital hochgeladen werden
  • Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto angewiesen

Mit der Initiative #Gönndir Zeit für Bewegung macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf die mangelnde Bewegung von Schülern und Jugendlichen aufmerksam. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.uebergewicht-vorbeugen.de/.

Neue gesetzliche Regelungen für Bildung und Teilhabe

Durch das Starke-Familie-Gesetz wurden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 01.August 2019 geändert.

Was bedeutet diese Änderung für Sie?
  • Der große Vorteil: Die Antragstellung ist für Sie einfacher geworden.
Was ist Voraussetzung?
  • Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
  • Diese Leistungen stehen allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu.
Was ist neu?
  • Alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden automatisch durch den Arbeitslosengeld II-Grundantrag mit beantragt.
  • Es ist keine gesonderte Antragstellung für
  • Anträge für Schulausflüge
  • Anträge für Klassenfahrten und die
  • Beantragung zum Zuschuss für das Schulmittagessen notwendig.
Hat sich die Leistungshöhe verändert?
  • Ja. Der Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro je Kind.
  • Die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sind gestiegen auf monatlich 15 Euro
  • Der Eigenanteilen der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung ist weggefallen. Es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege.
  • Die Schülerbeförderung, es gibt ein kostenfreies Nahverkehrsticket für Schülerinnen, Schüler und Azubis.
  • Der Anspruch auf angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule — auch ohne akute Versetzungsgefährdung.

Besonderheit: Nachhilfe, lediglich die Nachhilfe muss gesondert über die zuständige Lehrkraft beantragt werden.

Weitere Erläuterungen können Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachlesen unter: https://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/.