Integration

Beratungsgespräch in einer Behörde

Unsere Integrationsfachkräfte beraten und betreuen die Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel, sie in Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln.

Hierbei sind die Unterstützungsangebote zur Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt auf die jeweiligen Personenkreise ausgerichtet.

Um Sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren, entwickelt das Jobcenter gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Job- bzw. Ausbildungssuche. Im ersten Schritt wird Ihre persönliche Situation besprochen und festgestellt, über welche Fähigkeiten Sie verfügen, wie Sie Ihre Chancen durch Weiterbildung erhöhen und welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sein können.

Die Ergebnisse werden in einem sogenannten Kooperationsplan festgehalten. Gemeinsam wird mit Ihnen nach passenden Stellenangeboten oder Alternativen, bspw. eine Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen gesucht.

Das Jobcenter bietet eine Vielzahl von Förderungen:

  • Förderung aus dem Vermittlungsbudget (Unter anderem können folgende Kosten erstattet werden: Bewerbungen, Mobilität inkl. Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Nachweise, Zertifikate etc.)
  • Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in einem Betrieb oder bei einem Bildungsträger
  • Förderung der Berufsausbildung oder Ausbildungsvorbereitung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, die seit 1.1.25 gesetzlich dafür zuständig ist
  • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (Beratung, Vermittlung und notwendige Qualifizierung)
  • Förderung der Selbständigkeit
  • Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
  • Einstellungshilfen durch Eingliederungszuschuss (Lohnkostenzuschuss an einen Arbeitgeber bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung)
  • Weitere Leistungen im Rahmen der Freien Förderung

Zur Integration ins Erwerbsleben sind auch Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Jobs in Zeitarbeitsfirmen sowie geringfügige Beschäftigungen zumutbar. Dabei wird schrittweise daran gearbeitet, die Erwerbstätigkeit soweit auszubauen, dass die Hilfebedürftigkeit, also der Leistungsbezug, beendet werden kann.

Bitte beachten Sie:

Wenn Kosten entstehen ist es notwendig, diese immer vorher schriftlich oder mündlich bei Ihren persönlichen Ansprechpartnern im Jobcenter zu beantragen. Nur dann können Ihnen anfallende Kosten, wie z.B. die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, erstattet werden.

Manchmal sind persönliche oder familiäre Probleme eine Hürde beim (Wieder-) Einstieg in die Erwerbsarbeit. Die Clearingstelle des Bezirks, welche Sie vor Ort im JobCafé des Jobcenters Berlin Marzahn-Hellersdorf finden, berät kostenlos auf Basis der Freiwilligkeit bei vielen Schwierigkeiten. Bei Bedarf vermittelt sie an geeignete Fachstellen. Themen sind u.a. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Schulden, Sucht und psychosoziale Betreuung. Im Bezirk gibt es sehr viele Unterstützungsangebote vieler verschiedener Träger. Die zuständige Integrationsfachkraft im Jobcenter und die Clearingstelle helfen unbürokratisch, die richtige Unterstützung zu bekommen, um eines Tages wieder erwerbstätig zu sein und wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen.

Kontakt

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