Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Frauenvertreterinnen hatten wir Sie bereits im Rahmen der Personalversammlung 2024 darüber informiert, dass es zwischen der Gesamtfrauenvertreterin und der Behörde SenBJF durch nicht mitgestimmte Abänderungen des aktuell gültigen Frauenförderplans 2023 – 2029 zu einem erheblichen Dissens kam. Das hier verlinkte Schreiben informiert nun über die weitere Gültigkeit des ursprünglichen (mitbestimmten!) Frauenförderplans 2023-2029. Zur Umsetzung der verbindlichen Maßnahmen des Frauenförderplans stehen den Schulleitungen Checklisten zur Verfügung, beispielsweise- Checkliste IV: Arbeitszeitregelungen
- Checkliste VI: Grundsatzbeschlüsse der Gesamtkonferenzen zum Einsatz Teilzeitbeschäftigter
Dieses Vorgehen ist einvernehmlich mit dem Abteilungsleiter I, Herrn Blume, abgestimmt worden.
Ilona Müller und Petra Friedrich-Marx