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PR-Info | Mai 2026

Titel:PR-Info | Mai 2026
Datum:02.06.2026
Kategorie:1. PR-Info
Thema:■AfD und Schule – wachsam sein und Haltung zeigen
Beschreibung:28.05.2026 AfD und Schule – wachsam sein und Haltung zeigen Workshop „Haltung zeigen! Mythos Neutralität. Bildungsauftrag Demokratie.“ Mittwoch, den 10.06.2026 von 17-19 Uhr Gemeinsam mit der GEW in den Räumen des Personalrates (R1153) am Fehrbelliner Platz 4. Um Anmeldung wird gebeten: charlottenburg-wilmersdorf@gew-berlin.de LIEBE KOLLEG*INNEN, der Bundesverband der AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt, im Mai 2025 wurde er zudem als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese Einstufung wird derzeit gerichtlich überprüft. Mehrere Landesverbände der AfD hat der Verfassungsschutz ebenfalls als gesichert rechtsextrem eingestuft. Was sind die Gründe? Die Tagesschau erläutert diese: „Bei der Frage, warum die AfD als rechtsextremistisch eingestuft wird, drehe es sich im Wesentlichen immer um drei Prinzipien, sagt der Rechtsextremismusforscher Mathias Quent (…). ,Das ist der Verstoß gegen das Menschenwürde- Prinzip. Das sieht man an abwertenden Äußerungen, an Verächtlichmachung, an Pauschalisierung, insbesondere gegen Menschen mit Migrationshintergrund und gegen Muslima und Muslime. Das ist der Verstoß gegen das Demokratie-Prinzip, die Verachtung des Staates und seiner Institutionen beispielsweise. Und das Rechtsstaatsprinzip.´ In der Meldung des Verfassungsschutzes sei besonders der ,völkische Nationalismus´ der AfD hervorgehoben worden. ,Also die Vorstellung, dass Zugehörigkeit zu Deutschland nur aufgrund von ethnischer Abstammung hergestellt werden kann.´ Das sei das, wofür der Rechtsextremismus in der Tradition des Nationalsozialismus stehe.“1 Wie soll, darf und kann Schule mit der AfD umgehen? Die AfD behauptet, dass sie im Rahmen des Neutralitätsgebotes genauso wie alle anderen Parteien behandelt werden muss.2 Das ist falsch! Schulen haben nicht die Aufgabe, neutral im Sinne politischer Beliebigkeit zu sein. Ganz im Gegenteil! Nach §1 Schulgesetz hat die Schule einen klaren Bildungsauftrag: Sie soll junge Menschen zu demokratischem Denken und Handeln befähigen. Ziel ist die Entwicklung von Persönlichkeiten, die dem Nationalsozialismus und jeder Form von Gewaltherrschaft entschlossen entgegentreten. Positionen, die die Menschenwürde und Gleichberechtigung angreifen oder den Nationalsozialismus relativieren, stehen dazu im Widerspruch. Daraus ergibt sich zum Beispiel, dass Schulen begründet entscheiden 1 Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-rechtsextremismus- 100.html; Stand: 02.05.2025; abgerufen am 08.05.2026 2 https://afdbundestag.de/resolution-zur-politischen-neutralitaet-an-schulen/; abgerufen am 25.05.2026 können, AfD-Politiker*innen nicht einzuladen, auch wenn andere Parteien zum Beispiel zu einer Podiumsdiskussion eingeladen werden. Die Senatsverwaltung hat dies in einem Schreiben3 so bestätigt. Hier finden Sie einen Muster-Antrag4 an die Gesamtkonferenz, AfD-Politiker*innen nicht einzuladen. Mythos Neutralität Häufig wird das Neutralitätsgebot missverstanden. Der Beutelsbacher Konsens verpflichtet Schulen nicht zur Neutralität gegenüber verfassungsfeindlichen Positionen. Im Gegenteil: Schulen sind keine neutralen Räume gegenüber Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. Sie haben vielmehr den Auftrag, junge Menschen gegen Hass, Ausgrenzung und antidemokratische Tendenzen zu stärken. Rechtliche Orientierung und Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal finden Sie in der Handreichung: „Mythos Neutralität – Demokratie stärken und Haltung zeigen im Schulalltag“ unter https://schule-zeigt-haltung.org/. Meldeportale gegen Lehrkräfte 2018 startete die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus das Portal „Neutrale Schule Berlin“, bei dem Lehrkräfte gemeldet werden sollen, die sich angeblich nicht an das sogenannte Neutralitätsgebot halten. Ein solches Meldeportal ist in Mecklenburg-Vorpommern vom Datenschutzbeauftragten verboten worden, in Berlin nicht. Das Vorgehen zeigt: Bereits jetzt versucht die AfD, Lehrkräften einen Maulkorb zu verpassen! Was die AfD nach der von ihr erhofften Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt plant:5 • Schule soll ausschließlich Kulturtechniken und Bildungsgüter vermitteln. Jegliche soziale und psychologische Arbeit soll abgebaut werden. Der Lehrer (!) wird so zur „Autorität und Vermittlungsinstanz“. • Im gesamten Land sollen ausschließlich die gleichen Schulbücher, die das Bildungsministerium zentral festlegt, benutzt werden. Pädagogische Entscheidungskompetenzen von Schulen und Lehrkräften werden damit abgeschafft. • Der gemeinsame Unterricht aller Kinder (Inklusion) wird abgeschafft. Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf/Behinderungen werden wieder in Sonderschulen abgeschoben. • Kinder von Geflüchteten werden in „Sonderklassen für Flüchtlinge“ beschult, ihnen soll so „vermittelt werden, dass ihr Aufenthalt in Deutschland nur ein vorübergehender ist“. Zudem sollen „unsere (…) Kinder von den vielfältigen Belastungen“ freigehalten werden, „die sich aus dem gemeinsamen Unterricht mit Kindern aus völlig anderen Kulturen ergeben“. • Der Geschichtsunterricht soll die „deutsche Nationswerdung“ im 19. Jahrhundert in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen rücken. Die „Erfolgsgeschichte“ des Deutschen Reichs soll hervorgehoben werden. • „Echten Rassismus“ an Schulen gebe es nach Aussage der AfD kaum noch. Die aktuellen Programme zu dessen Bekämpfung würden zum Vorgehen gegen „legitime rechte und patriotische Einstellungen“ missbraucht. • „Die Schule muss den Kindern (..) die normale Familie bestehend aus Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen, als Vorbild vermitteln“. Das Nutzen der Regenbogenfahne wird untersagt. Das Hissen der Bundesflagge und das regelmäßige Absingen der Nationalhymne wird etabliert. • Die allgemeine Schulpflicht soll abgeschafft werden. Eltern sollen die Wahl zwischen Schul- und Hausunterricht haben. • Die zentrale demokratische Institution der Schule, die Gesamtkonferenz, soll entmachtet werden. „Neben dem Militär oder den Wirtschaftsunternehmen ist die Schule ein weiterer Bereich, wo das demokratische Prinzip fehl am Platz wäre.“ 3 pr-cw.de/senbjf-podiumsorga 4 pr-cw.de/podium-gk-beschluss 5 Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt • Die Gewalt an Schulen soll durch einen „dem Schulleiter unterstehenden privaten Wachdienst, der auf dem Schulhof für Recht und Ordnung sorgt und potenzielle Gewalttäter in ihre Schranken weist“, eingedämmt werden. Es droht ein autoritäres, rückwärtsgewandtes und ausgrenzendes Schulsystem mit eingeschränkter Mitbestimmung und Vielfalt. Was hat das mit uns allen zu tun? Eine Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt wäre kein rein landespolitisches Ereignis. Über die Kultusministerkonferenz (KMK) kann diese spürbare Folgen für alle Bundesländer haben. Die KMK lebt von Einigkeit. Ein einzelnes Land kann Fortschritte ausbremsen oder stoppen. Reformen zu Lehrplänen, Inklusion oder Demokratiebildung könnten verzögert oder verwässert werden. Allerdings hat die KMK bereits Vorsorge getroffen: Das bisherige Prinzip der Einstimmigkeit wurde aufgehoben. Die meisten Beschlüsse können jetzt mit bis zu drei Gegenstimmen gefasst werden. Die AfD hat angekündigt, den Medienstaatsvertrag zu kündigen, da sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für politisch einseitig hält und ihn stark verkleinern und grundlegend umbauen möchte. Zudem ergibt sich die Frage, wie Bund und Länder verhindern können, dass sensible Informationen von Polizei, Verfassungsschutz und internationalen Partnern in die Hände einer Partei gelangen, deren Landesverband Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft wird. Es ergibt sich ein reales Sicherheitsrisiko. Im Land Sachsen-Anhalt sollen zahlreiche Posten im Beamtenapparat mit bundesweit rekrutiertem AfD-Personal neu besetzt werden. Die Pläne der AfD stehen im direkten Widerspruch zur dienstrechtlich verankerten Verfassungstreue. Es ist eine bundesweite Signalwirkung zu befürchten, wenn von einer demokratisch gewählten Landesregierung demokratische, rechtsstaatliche Strukturen systematisch und offensiv abgebaut werden. Handlungsempfehlungen • Thematisieren statt tabuisieren: Greifen Sie Aussagen der AfD nicht nur im Politikunterricht auf - mit Quellen und dem Abgleich zum Grundgesetz. • Klare Haltung zeigen: Bei rassistischen oder demokratiefeindlichen Äußerungen im Schulalltag gilt: Widersprechen, einordnen, dokumentieren. Wegsehen ist keine Option. • Schutzräume sichern: Für betroffene Schüler*innen und Kolleg*innen muss klar sein: Unsere Schule duldet keine Ausgrenzung. • Fortbildungen besuchen: Zum Beispiel bieten die Landeszentrale für politische Bildung, das Anne Frank Zentrum und die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Fortbildungen zum Umgang mit Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und Rassismus an. • Schulische Gremienarbeit im Blick behalten: Achten Sie darauf, dass Gesamtkonferenzen, Gesamtelternvertretung und Schulkonferenzen nicht für parteipolitische Agenden instrumentalisiert werden. Haben Sie weitere Fragen? Etwa zum schul- und beamtenrechtlichen Rahmen Ihrer Arbeit? Zum Neutralitätsgebot und seiner gesetzlichen Grundlage im Schulgesetz? Oder dazu, wie Pädagog*innen demokratiefeindlichen und diskriminierenden Positionen in der Schule wirksam begegnen können? Um sich zu vernetzen und gemeinsam ein klares Zeichen gegen Rassismus und Ausgrenzung zu setzen, laden wir Sie herzlich zur Personalversammlung mit einem Markt der Möglichkeiten sowie zum Workshop „Haltung zeigen! Mythos Neutralität. Bildungsauftrag Demokratie.“ ein. Unsere nächste PERSONALVERSAMMLUNG findet statt: Dienstag, den 22.09.2026 ab 11.30 Uhr Markt der Möglichkeiten „Demokratie und Schule“ 12-14 Uhr Personalversammlung im Delphi-Filmtheater, Kantstr. 12 a, 10623 Berlin Die Veranstaltung wird durch Gebärdensprachdolmetscher*innen begleitet. Alle Kolleg*innen haben das Recht, an der Personalversammlung und am „Markt der Möglichkeiten“ teilzunehmen. Bei Druck, Drohungen oder Unsicherheiten: Wenden Sie sich vertraulich an uns. Sie sind nicht allein! Muster-Antrag an die Gesamtkonferenz Betreff: Ausschluss von Podiums- und Kooperationsformaten mit Vertreter*innen der AfD Die Gesamtkonferenz möge beschließen: 1. Das /die (SCHULE EINFÜGEN) bietet im Vorfeld der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin keine Podien, Diskussionsformate oder vergleichbaren schulischen Veranstaltungen mit Vertreter*innen der Alternative für Deutschland (AfD) an. 2. Unabhängig von Wahlterminen werden jegliche Kooperationen, Einladungen oder schulischen Veranstaltungsformate mit Parteimitgliedern oder offiziellen Vertreter*innen der AfD ausgeschlossen. 3. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit Programmen, Positionen und Strategien der AfD bleibt davon unberührt und erfolgt weiterhin im Rahmen des Fachunterrichts sowie anderer pädagogischer Formate didaktisch aufgearbeitet, multiperspektivisch und kritisch-reflektiert, ohne persönliche Präsenz von AfD-Vertreter*innen. Begründung des Antrags 1. Schulischer Schutz- und Bildungsauftrag Nach §1 des Berliner Schulgesetzes hat Schule den Auftrag, Schüler*innen zu befähigen, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das gesellschaftliche Leben auf Grundlage der Demokratie, der Menschenwürde und der Gleichberechtigung zu gestalten. Dieser Auftrag umfasst nicht nur politische Bildung, sondern auch einen aktiven Schutz vor Diskriminierung, Abwertung und Einschüchterung, insbesondere gegenüber vulnerablen Gruppen von Schüler*innen. Schule ist ein Ort, an dem alle Kinder und Jugendlichen frei von Angst lernen können müssen. 2. Einschätzung der AfD durch staatliche Stellen Die AfD auf Bundesebene wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt, einige Landesverbände der AfD wurden als gesichert rechtsextrem eingestuft. Begründet wird dies unter anderem mit einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis, das mit der freiheitlich- demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist und auf die systematische Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen abzielt. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus pädagogischer und schulrechtlicher Sicht nicht geboten, Vertreter*innen dieser Partei im schulischen Raum auftreten zu lassen. 3. Unterstützung durch zivilgesellschaftliche und bildungsbezogene Akteure Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, darunter u. a. die GEW BERLIN, Deutsche Vereinigung für politische Bildung Berlin, der Landesjugendring Berlin, der Kinderschutzbund Berlin, die AWO Berlin, der Landeselternausschuss Berlin sowie Eltern gegen Rechts, fordert ausdrücklich, AfD-Vertretern und Vertreterinnen an Berliner Schulen keine Bühne zu geben. Zentrale Argumente sind: • die Gefährdung des schulischen Schutzraums, • die Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen durch schulische Präsenz, • sowie die Belastung von Lehrkräften, die den Bildungsauftrag im Sinne des Grundgesetzes umsetzen. 4. Politische Bildung ohne Podiumspräsenz Eine sachliche, kritische und kontroverse Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Positionen setzt nicht die persönliche Anwesenheit von Parteivertreter*innen voraus. Programme, Reden und Strategien der AfD lassen sich im Unterricht analysieren, kontextualisieren und bewerten. Wenn AfD- Vertreter*innen eingeladen werden, besteht die Gefahr, dass Schüler*innen persönlich herabgewürdigt oder Provokationen ausgesetzt werden. Schlussbemerkung Mit diesem Beschluss positioniert sich ___________ (SCHULE EINFÜGEN) klar für den Schutz der Schüler*innen, für die Werte des Grundgesetzes und für eine politische Bildung, die kritisch, reflektiert und verantwortungsvoll gestaltet wird. Zugleich übernimmt sie Verantwortung für einen Schulraum, der Vielfalt, Würde und demokratische Teilhabe aktiv schützt. Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass ein Ausschluss politischer Akteure stets gut begründet, transparent kommuniziert und regelmäßig überprüft werden muss. Der Antrag versteht sich daher nicht als Einschränkung politischer Bildung, sondern als eine aktuelle konzeptionelle Entscheidung über geeignete pädagogische Formate.
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