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Beschreibung: | 22.01.2026 LIEBE KOLLEG*INNEN, wir möchten Sie über einige Themen informieren. Ende 2026 endet die Möglichkeit, sich bis 52 verbeamten zu lassen Ab dem 01.01.2027 liegt die Altersgrenze für eine Verbeamtung für alle bei 47 Jahren. Für Bestandslehrkräfte, die im Schuljahr 2022/23 voll ausgebildet waren und einen unbefristeten Vertrag im Land Berlin hatten, gelten noch bis zum 31.12.2026 Sonderregelungen für die Verbeamtung: - Die Verbeamtung kann bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres erfolgen. - Der Dezember 2026 ist die letzte Möglichkeit für eine Verbeamtung derjenigen, die bereits 47 Jahre alt sind. - Es zählt nicht das Antragsdatum, sondern die Übergabe der Urkunde. Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann bis zu einem Jahr betragen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag gegebenenfalls so schnell wie möglich zu stellen. Dienstvereinbarung zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung Am 01.03.2024 trat eine Dienstvereinbarung „Zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Schulbereich“ in Kraft. Diese definiert, was alles unter sexuelle Belästigung fällt, welche Anlaufstellen es gibt, welche Verantwortung die Behörde hat und welche Rechte Betroffene haben. „Führungskräfte haben die Aufgabe, Beschäftigte vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Hinweisen auf sexuelle Belästigung im Arbeitsbereich unverzüglich nachgegangen wird (…).“ Eine beigefügte Handreichung gibt konkrete Hinweise, wie man sich im Falle von sexueller Belästigung verhalten kann – sei es als direkt oder indirekt betroffene Person. Präventiv werden alle Beschäftigten aufgefordert, an Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung teilzunehmen. Hier ist die Dienststelle in der Pflicht, geeignete Weiterbildungsprogramme und Seminare anzubieten und dauerhaft zu etablieren. Die Dienstvereinbarung des Gesamtpersonalrates mit der Senatsbildungsverwaltung und die Handreichung können Sie hier nachlesen: https://www.pr-cw.de/dv-belaestigung https://www.pr-cw.de/dv-belaestigung-handreichung Grundlage ist die berlinweit geltende Rahmendienstvereinbarung, die der Hauptpersonalrat mit dem Land Berlin abgeschlossen hat. Sie können diese unter folgendem Link finden: https://www.pr-cw.de/rdv-belaestigung Beschlüsse der Personalversammlung – Rückmeldungen aus Politik und Verwaltung Die Personalversammlung hat im September 2025 mehrere Forderungen verabschiedet: (https://pr-cw.de/pr-info-10-25-001). Der Personalrat hat diese Beschlüsse an die Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung geleitet. Wir haben diese Rückmeldungen bekommen: https://www.pr-cw.de/pv-reaktion-2025-gruene https://www.pr-cw.de/pv-reaktion-2025-senbjf Messenger „Bildung im Dialog“ wird evaluiert Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt seit 2023 den Schulen den Messenger „Bildung im Dialog“ (BiD) zur Verfügung, der eine datenschutzkonforme, Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation zwischen pädagogischem Beschäftigten, Schüler*innen sowie Erziehungsberechtigten ermöglicht. Darüber hinaus kann der Messenger auch für die 2-Faktor-Authentifizierung genutzt werden. Zurzeit wird eine Evaluation durchgeführt, die der Hauptpersonalrat angeregt hat. Die Teilnahme ist auch ohne Zugang zum Lernraum möglich. Die Evaluation richtet sich ausdrücklich auch an das pädagogische Personal, welches den BiD Messenger noch nicht nutzt. Teilnehmen können Sie über den folgenden Link. Es kann ein Pseudonym zur Teilnahme verwendet werden. https://senbjf.lernraum-berlin.de/local/invitation/join.php?courseid=601&id=3a74663c-28f3-48e8- 8642-e37075aaf5ac Wir wünschen Ihnen eine erholsame unterrichtsfreie Woche. |