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Beschreibung: | 23.04.2026 Änderungen in der eFöB: Schließtage und Abfragen zur Betreuung weiter möglich! LIEBE KOLLEG*INNEN, zu Beginn des Schuljahres hat die Senatsverwaltung völlig überraschend die „Schülerförderungs- und betreuungsverordnung“ (SchüFöVO) geändert. Der §10a regelt die „ergänzende Förderung und Betreuung“ (eFöB) der Schüler*innen über das gesamte Schuljahr, also auch in den Ferien und an unterrichtsfreien Tagen. Ergänzt wurde: „Soweit es räumlich oder organisatorisch erforderlich ist, kann die ergänzende Förderung und Betreuung während der Ferien ausnahmsweise auch schulübergreifend an ausgewählten ortsnahen Standorten und mit dem eigenen pädagogischem Personal der Schule erfolgen.“ Die Änderung hat für viel Wirbel gesorgt: So wurde zunächst verbreitet, dass es keine Abfragen mehr geben dürfe, welche Kinder in den Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen die eFöB in Anspruch nehmen und dass es keine Schließtage mehr geben dürfe. Der Personalrat drängte auf Klärung. Diese erfolgte durch ein Schreiben1 der Senatsverwaltung am 31. Oktober 2025 und durch Rückmeldungen der Dienststellenleiterin im Monatsgespräch des Personalrates. • Es darf weiter bei den Eltern abgefragt werden, welche Kinder in den Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen in die eFöB kommen. Die Anzahl der eingesetzten Erzieher*innen kann entsprechend angepasst werden. Der Begriff „Notbetreuung“ soll dabei vermieden werden. • Es wird weiterhin Schließtage geben, die vom Bezirksamt beispielsweise aufgrund von Sanierungsarbeiten oder der Grundreinigung veranlasst werden. Auch kann es Schließtage geben, weil aus energetischen Gründen nicht alle Schulen beheizt oder das Mittagessen nicht an alle Schulen geliefert werden soll. Wenn Kinder in diesen Schließzeiten eine Betreuung in Anspruch nehmen, werden sie an einer ortsnahen Schule betreut. Neu ist, dass schuleigene Erzieher*innen mit an die andere Schule gehen müssen. Bisher war das möglich, aber nicht zwingend erforderlich. 1 Das Schreiben der Senatsverwaltung finden Sie hier: www.pr-cw.de/senbjf-ganzjaehrigkeit • Es kann organisatorische Gründe geben, aufgrund derer die Schule die eFöB schließen möchte. Über diese Schließtage entscheidet die Schulkonferenz. Die Kinder werden dann, wie eben beschrieben, an einer ortsnahen Schule betreut. Aus unserer Sicht hat es sich an einigen Schulen als sinnvoll erwiesen, dass es eine Schließzeit in den Sommerferien gibt, in der die meisten Erzieher*innen zumindest einen Teil ihres Urlaubs gemeinsam nehmen. Der Vorteil besteht darin, dass sich die Erzieher*innen zu anderen Zeiten nicht gegenseitig vertreten müssen. • Die Schulaufsicht hat uns im Monatsgespräch im April informiert, dass an Studientagen gewährleistet werden soll, dass alle Kolleg*innen einer Schule teilnehmen können. Eltern können gebeten werden, ihre Kinder an diesem Tag nicht in die eFöB zu geben. Die verbleibenden Kinder werden dann an einer ortsnahen Schule betreut. Es werden ausnahmsweise keine schuleigenen Erzieher*innen „mitgeschickt“. Dies muss mit den Kindern gut vorbereitet und mit der Schulaufsicht abgesprochen werden. • Im Schreiben der Senatsverwaltung ist nicht erwähnt, wie die Teilnahme an der Personalversammlung geregelt wird. Dies ist rechtlich eindeutig: Alle Kolleg*innen haben das Recht, an der Personalversammlung teilzunehmen. Wenn alle Erzieher*innen einer Schule an der Personalversammlung teilnehmen, muss für die Betreuung eine andere Lösung gefunden werden. Das kann gegebenenfalls ein anderer Standort sein. • Die Schulaufsicht hat uns im Monatsgespräch im Februar 2026 informiert, dass in unserem Bezirk voraussichtlich drei „Ankerschulen“ zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet sind, die mit jeweils zwei Erzieher*innen die Betreuung sicherstellen werden. Alle Kinder von anderen Schulen, die dies betrifft, sollen zuvor die Schulen, die Räume und die Betreuenden kennenlernen. Es werden in der Regel keine Erzieher*innen „mitgeschickt“. Im letzten Jahr wurden aus dem gesamten Bezirk nur sechs Kinder an einer Schule betreut. Angesichts dieser geringen Zahl ist es aus unserer Sicht eine Verschwendung von Ressourcen, wenn drei Schulen geöffnet werden. Diejenigen, die unnötigerweise zwischen den Jahren arbeiten müssen, fehlen an anderen Tagen. Laut dem genannten Schreiben der Senatsverwaltung haben die Änderungen den Zweck, die eFöB für Eltern und Kinder attraktiver zu machen, indem die Kinder auch in den Ferien „in gewohnter Umgebung und unter Einsatz der vertrauten Fachkräfte“ erfolgt. Es ist also gewollt und davon auszugehen, dass insgesamt mehr Kinder längere Betreuungszeiten in Anspruch nehmen. Aus unserer Sicht verkehrt sich damit der Wunsch nach einer größeren Attraktivität der eFöB ins Gegenteil: Wenn mehr Erzieher*innen in den Ferien eingesetzt werden, fehlen diese urlaubsbedingt zu anderen Zeiten. Die Erzieher*innen vertreten sich gegenseitig, die Belastung der Erzieher*innen steigt und die Angebote für die Kinder müssen eingeschränkt werden. Wir fordern deshalb die Senatsverwaltung und das Abgeordnetenhaus auf, eine echte Attraktivitätssteigerung der eFöB durch zusätzliche Stellen für Erzieher*innen zu schaffen! |