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PR-Info | April 2026 #3

Titel:PR-Info | April 2026 #3
Datum:23.04.2026
Kategorie:1. PR-Info
Thema:■Neue Zumessungsrichtlinien seit einem Jahr in Kraft ■Wer verteilt die Entlastungsstunden für Schulorganisation und Schulentwicklung?
Beschreibung:23. April 2026 Neue Zumessungsrichtlinien seit einem Jahr in Kraft – Wer verteilt die Entlastungsstunden für Schulorganisation und Schulentwicklung? LIEBE KOLLEG*INNEN, die neuen Zumessungsrichtlinien für Lehrkräfte, die unter anderem die Ausstattung mit den sogenannten Entlastungsstunden festlegen, sind seit fast einem Jahr in Kraft. Diese Entlastungsstunden werden jeder einzelnen Schule als Stundenpool zugewiesen; weggefallen ist eine vorgegeben Zuteilung an die vorhan denen Funktionsstellen. Die Zahl der Stunden wird nach der Anzahl der Schüler*innen berechnet. Seit diesem Schuljahr hat also jede Schule die Aufgabe, alle ihr zugewiesenen Entlastungsstunden selbst zu verteilen. Sie muss diese sowohl den einzelnen Funktionsträger*innen zuweisen, als auch besonderen Arbeitsvorhaben zuordnen. Wer verteilt die Stunden? Nach Schulgesetz §79 (3) Nr. 9 entscheidet die Gesamtkonferenz über die „Grundsätze der Verteilung der Lehrerstunden aus dem Gesamtstundenpool“. Die Schulleitung verteilt dann die Stunden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz. Neben der zu begrüßenden demokratischen Mitbestimmung, birgt diese Aufgabe eine Hauptgefahr in sich: Die Stunden sind sehr knapp bemessen und es gibt viele schulorganisatorische Aufgaben. Es be steht die Gefahr, dass bei einer mangelnden Vorbereitung der Gesamtkonferenz de facto dann doch die Schulleitung bzw. einzelne Funktionsträger*innen über die Verteilung der Entlastungs stunden entscheiden. Sicher ist: Nur bei entsprechender Vorbereitung hat die Gesamtkonferenz eine Chance, diese Stunden einigermaßen gerecht und transparent zu verteilen. Das Problem, dass dieser Pool für die stetig wachsen den Aufgaben in der Schule viel zu niedrig angesetzt ist, sich also alle mit der Verwaltung des Mangels auseinandersetzen müssen, bleibt. Der Personalrat hat in diesem Schuljahr die Beschlüsse der Gesamtkonferenzen aller Schulen in unse rem Bezirk zu diesem Thema gesichtet. Zusammenfassend lässt sich sagen: • An allen Schulen haben die Klassenleitungen mindestens eine Klassenleitungsstunde pro Klasse. Teilweise hat auch die stellvertretende Klassenleitung zumindest in einigen Klassenstufen eine Entlastungsstunde. • Alle Funktionsstelleninhaber*innen, denen nach den alten Zumessungsrichtlinien Stunden zustan den (Schulleitungen, stellvertretende Schulleitungen, Konrektor*innen, Mittelstufenleitungen an den ISS, Pädagogische Koordinator*innen an den Oberstufen) haben in diesem Schuljahr Entlas tungsstunden bekommen. In den meisten Fällen ordneten die Gesamtkonferenzen den jeweiligen Funktionen die Anzahl der Stunden zu, die auch nach den alten Zumessungsrichtlinien vorgesehen waren. In einigen Schulen wurden diese Funktionsstellen mit weniger Stunden, aber auch mit bis zu fünf Stunden mehr als zuvor ausgestattet. • Darüber hinaus vergaben Schulen Entlastungstunden für folgende Aufgaben (Beispiele): Fachkonferenzleitung, Koordination SESB, Jahrgangsleitungen, Abteilungsleitungen, Schul- laufbahnberatung, Sprecher*in Steuerungsgruppe, Koordination Notebookklassen, Sprachbil dungskoordination, Koordination LRS, Sicherheitsbeauftragte*r, Beauftragte*r für kulturelle Bil dung, Beauftragte*r für die Lehrbuchsammlung, Beauftragte*r für die Homepage, Beauftragte*r für das Musikprofil, Beauftragte*r für Öffentlichkeitsarbeit, erweiterte Schulleitung, Koordination Projektwoche, Betreuung der Konfliktlotsen, Betreuung der GSV, Kinderschutzbeaufragte*r… • Einige Schulen verteilten mehr Entlastungsstunden als ihnen rechnerisch zustanden. Das klingt zu nächst großzügig und kulant. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Stunden der Schule zwangsläufig an anderer Stelle fehlen. So können dadurch beispielsweise größere Lerngruppen entstehen. Was empfehlen wir Ihnen? Bereiten Sie im Kollegium einen Antrag für die Gesamtkonferenz vor den Sommerferien vor. Achten Sie darauf, dass Klassenleitungsstunden vergeben werden. Orientieren Sie sich an der alten VV Zumessung bei der Vergabe von Stunden an die Schulleitung und andere Funktionsstelleninhaber*innen. Diskutie ren Sie kollegial, für welche Aufgaben weitere Stunden vergeben werden. In den drei Anlagen finden Sie weitere Informationen. Melden Sie sich bei Fragen oder wenn Sie bei der Vorbereitung eines Antrags unterstützt werden möchten. Wir beraten auch gerne eine Gruppe von mehreren Kolleg*innen. Anlage 1: Wie viele Entlastungsstunden hat meine Schule? Nach der neuen „Verwaltungsvorschrift für die Zumessung von Lehrkräften“ erhalten Schulen pro Schü ler*in 0,1 Stunden für die Schulorganisation. Außerdem gibt es für die „Unterstützung der Schulentwick lung“ 0,01 Stunden pro Schüler*in. Insgesamt erhält jede Schule mindestens 44 und maximal 132 Entlas tungsstunden. Beispielrechnung: Eine Schule mit 500 Schüler*innen erhält 500 x 0,1 = 50 Entlastungsstunden für die Schulorganisation und 5 x 0,01 = 5 Entlastungsstunden für die Unterstützung der Schulentwicklung. Der Pool der zu verteilenden Entlastungsstunden enthält also 55 Stunden. Zusätzlich zu diesen Stunden erhalten alle Schulen Stunden für die IT-Betreuung und die Oberschulen Stunden für die Berufs- und Studienorientierung (BSO) bzw. für die Jugendberufsagentur. Pro Querein steigenden und Praxissemesterstudierenden erhalten nach VV Zumessung alle Schulen jeweils zwei Stun den. Die Schulaufsicht nannte uns für das Schuljahr 2025/26 folgende Zahlen für die einzelnen Schulen: Schule Anzahl der Schule Anzahl der Schule Anzahl der Schule Anzahl der Entlastungs Entlastungs Entlastungs Entlastungs stunden stunden stunden stunden G01 46 G15 51 K02 132 Y01 109 G02 51 G17 58 K03 97 Y02 81 G04 75 G18 44 K05 122 Y03 84 G05 46 G19 62 K06 54 Y04 93 G06 54 G20 74 K07 44 Y05 98 G07 55 G21 47 K08 62 Y06 95 G08 49 G22 65 K09 48 Y07 84 G09 53 G23 57 S02 44 Y08 66 G11 54 G24 66 S04 45 Y09 55 G12 76 G25 45 S05 44 Y10 72 G13 57 G26 44 S06 44 Y11 92 G14 47 G27 44 S07 63 A04 44 A06 44 Anlage 2: Wie kann ein Gesamtkonferenz-Beschluss aussehen? Möglicher Gesamtkonferenzbeschluss nach §79 (3) Nr. 9 Schulgesetz (Beispiel): Die Entlastungs- bzw. Anrechnungsstunden für die Schulorganisation und für die Unterstützung der Schul entwicklung werden nach folgenden Grundsätzen verteilt: • Jede Klassenleitung erhält eine Ermäßigungsstunde. • Funktionsstelleninhaber*innen, die bisher nach VV Zumessung (SJ 24/25) Entlastungsstunden erhalten haben, erhalten diese in gleicher Höhe weiter. • Für folgende besonderen Aufgaben wird jeweils eine Entlastungsstunde gegeben (z.B. besondere Schulprojekte, Vorsitz Fachkonferenz, erweiterte Schulleitung, Steuergruppe, Fortbildungskoordination, Krisen- und Präventionsteam). * * An dieser Stelle müssen die Aufgaben für Ihre Schule konkret mit Stundenzahl benannt werden. Die Zuteilung der Personen zu den besonderen Aufgaben erfolgt im Geschäftsverteilungsplan. Dieser wird in der Gesamtkonferenz vorgestellt und gemäß §79 (3) Nr. 9 SchulG abgestimmt. Anlage 3: Wie viele Entlastungsstunden haben Funktionsstelleninhaber*innen bisher bekommen? In dieser Tabelle sind die Entlastungsstunden für Funktionsstellen nach VV Zumessung für das Schuljahr 2024/25 aufgelistet. Wir empfehlen, diese Entlastungsstunden weiterhin in gleicher Höhe zu vergeben. Die alte VV Zumessung lässt offen, ob sich die zehn Stunden für die pädagogische Koordination in der Qualifikationsphase auf beide Koordinator*innen verteilen, oder beide zehn Stunden bekommen.
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