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Beschreibung: | 21.05.2026 LIEBE KOLLEG*INNEN, Unsere nächste PERSONALVERSAMMLUNG findet statt: Dienstag, den 22.09.2026 ab 11.30 Uhr Markt der Möglichkeiten „Demokratie und Schule“ 12-14 Uhr Personalversammlung im Delphi-Filmtheater, Kantstr. 12 a, 10623 Berlin Die Veranstaltung wird durch Gebärdensprachdolmetscher*innen begleitet. Alle Kolleg*innen haben das Recht, an der Personalversammlung teilzunehmen. Bitte berücksichtigen Sie den Termin bei den schulischen Planungen. Demokratie und Schule - Ihre Ideen sind gefragt! Die Personalversammlung steht unter dem Titel „Demokratie und Schule“. Dazu planen wir vor dem Delphi-Kino einen „Markt der Möglichkeiten“. Wir möchten dort außerschulische Partner vorstellen, die sich in der schulischen Demokratiebildung engagieren und bewährt haben. Unsere Frage an Sie: Kennen Sie Akteure, Initiativen oder Organisationen, mit denen Sie in der Schule gute Erfahrungen gemacht haben? Wen sollten wir Ihrer Meinung nach unbedingt einladen? Schicken Sie uns gerne Ihre Hinweise. Wir freuen uns auf Ihre Tipps! Zudem möchten wir Sie bitten, uns von Ihren Erfahrungen, positiv wie negativ, mit dem Thema an Schule zu berichten. Welche aktuellen Fragen stellen Sie sich, welche Sorgen haben Sie? Welche Aspekte sollten auf der Personalversammlung ihren Platz finden? Schreiben Sie an personalrat04@senbjf.berlin.de. Beschlüsse der Gesamtkonferenz In der Regel werden in der letzten Gesamtkonferenz im Schuljahr die Beschlüsse zur Teilzeit und zu den schulorganisatorischen Stunden gefasst. Hinweise den Teilzeitbeschlüssen finden Sie im PR-Info1 vom 28.04.2025. Im vergangenen Jahr hatten wir hierzu eine Schwerpunkt-Sprechstunde angeboten. Natürlich können Sie jederzeit einen Beratungstermin – gerne auch mit einer Gruppe von Kolleg*innen – zu diesem Thema mit uns vereinbaren. Hinweise zum Beschluss zu den schulorganisatorischen Stunden finden Sie im PR-Info2 vom 23.04.2026. 1 PR-Info zum Thema Teilzeit: pr-cw.de/info-04-25 2 PR-Info zum Thema „Verteilung der Stunden zur Schulorganisation“: pr-cw.de/info-04-26 Zulage für Lehrkräfte, die eine Funktionsstelle kommissarisch übernommen haben Wenn Sie in einem Interessenbekundungsverfahren erfolgreich waren und Ihnen die Aufgaben einer höherwertigen Tätigkeit (Funktionsstelle) schriftlich kommissarisch von der Dienststellenleiterin übertragen wurden, bekommen Sie nach sechs Monaten eine Zulage. Wichtig: Eine Übertragung von der Schulleitung reicht nicht aus. Das Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin hat sich im §46 geändert. Neu ist: • Eine Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes erfolgt bereits nach sechs Monaten (vorher 18 Monaten). • Die Zulage wird maximal für drei Jahre bezahlt (Ausnahmen möglich). • Es wird jetzt auch eine Zulage bezahlt, wenn zwischen der eigenen Besoldungsstufe und der Besoldungsstufe der übernommenen Aufgaben ein Sprung ist, beispielsweise von E13/A13 auf E14/A14. Allerdings wird nur die Zulage zur nächsten Besoldungsstufe gezahlt. Diese Regelungen gelten nach § 44 TV-L sinngemäß auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Leider ist die Gewährung der Zulage oft kein Automatismus. Haken Sie unbedingt rechtzeitig bei der Personalstelle nach! Melden Sie sich gerne bei Fragen, Ideen und Problemen. |