Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können als elektronische Dokumente rechtswirksam eingereicht werden, sofern dies über sichere Übermittlungswege, z.B.
- das besondere elektronische Anwaltspostfach – beA-),
- das besondere elektronische Behördenpostfach – beBPo -,
- das elektronische Bürger- und Organisationspostfach – eBO – oder
- ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) – „Mein Justizpostfach“ MJP geschieht. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Mein Justizpostfach.