Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

E-Mail Zeichen und Computertastatur

Bereits seit dem 1. Januar 2010 ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV) in der Berliner Justiz und damit auch zu dem Sozialgericht Berlin eröffnet. Damit können Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren als elektronische Dokumente rechtswirksam eingereicht werden, sofern dies über sichere Übermittlungswege (z.B. das besondere elektronische Anwaltspostfach – beA-), das besondere elektronische Behördenpostfach – beBPo -, das elektronische Bürger- und Organisationspostfach – eBO – oder ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) – „Mein Justiszpostfach“ MJP geschieht. Die Einreichung von Klagen, Verfahrensanträgen und Schriftsätzen mittels einfacher E-Mail ist nicht möglich!

Gleichzeitig versendet das Sozialgericht Berlin an alle Verfahrensbeteiligten, die über einen sicheren Übermittlungsweg erreichbar sind, verfahrensbezogene Nachrichten auf elektronischem Wege.

Diese Internetseite soll Ihnen weiterführende Informationen und Hinweise zum ERV sowie zur Einsicht in elektronische Akten geben.

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Sozialgericht Berlin