Das Sozialgericht Berlin verarbeitet personenbezogene Daten von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, soweit dies zur Berufung, Heranziehung sowie Verwaltung der Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter nach den §§ 3, 12 bis 23 des Sozialgerichtsgesetzes und dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz erforderlich ist. Die Verarbeitung kann auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutz-Grundverordnung – EU-DSGVO) sowie die Übermittlung personenbezogener Daten an dritte Stellen umfassen.
Für Akten betreffend die Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter und das Kontrollre-gister über die Heranziehung gilt gemäß Abschnitt II Buchstabe A Nr. 4 und Buchstabe B Nr. 5 c) der Schriftgutaufbewahrungsverordnung für die Fachgerichtsbarkeiten des Landes Berlin eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem auf das Jahr der Weglegung folgenden Jahr.
Betroffenen Personen stehen neben den Rechten nach dem Informationsfreiheitsgesetz folgende Rechte nach Maßgabe der EU-DSGVO(EU-Datenschutz-Grundverordnung) zu:
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 EU-DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 EU-DSGVO)
- Recht auf Löschung (Artikel 17 EU-DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 EU-DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 EU-DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Artikel 21 EU-DSGVO)
Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten des Sozialgerichts Berlin lauten:
Der Präsident des Sozialgerichts Berlin
– Datenschutz –
Invalidenstraße 52
10557 Berlin
Zuständige Aufsichtsbehörde für Beschwerden in Bezug auf Datenverarbeitungsvorgänge im nicht-justiziellen Bereich ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstraße 219, 10969 Berlin.