Das Vorhaben „pro ERV/eAkte“

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (Bundesgesetzblatt – BGBl. I 3786 ff.) hat der Gesetzgeber die Gerichte verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2022 mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Behörden ausnahmslos elektronisch zu kommunizieren. Darüber hinaus müssen nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I 2208 ff.) spätestens ab dem 1. Januar 2026 die Prozessakten ebenfalls ausschließlich elektronisch geführt werden.

Hier finden Sie Informationen über die Entwicklung des ERV (elektronischer Rechtsverkehr) bei dem Sozialgericht Berlin:

Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs

Seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am 1. Januar 2010 sind die Eingänge von elektronischen Dokumenten erheblich gestiegen. Während im 1. Quartal 2010 das Sozialgericht 36 elektronische Eingänge über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erreichten, waren es im Monat Oktober 2024 bereits 14.794 Nachrichten, 4677 elektronische Empfangsbekenntnisse und 693 elektronische Verwaltungsakten mit strukturiertem Datensatz.

Außerdem werden seit Frühjahr 2017 eingehende FAX-Sendungen von unserem FAX-Server in die Fachanwendung importiert und seit Februar 2018 das gesamte eingehende Schriftgut vollständig digitalisiert.

Seit Februar 2018 versenden alle Kammern des Sozialgerichts Berlin elektronische Nachrichten. Im Oktober 2024 wurden insgesamt 30.900 elektronische Nachrichten vom Sozialgericht Berlin versendet, davon 12.753 an besondere elektronische Anwaltspostfächer. Mittlerweile werden an alle Verfahrensbeteiligte, die über sichere Übermittlungswege erreichbar sind, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden, nur noch elektronische Nachrichten versandt. Dies gilt aber auch für andere, am Prozess beteiligte Personen oder Organisationen, die z.B. über ein elektronisches Behörden- und Organisationspostfach (eBO) oder ein „Mein Justizpostfach“ (MJP) verfügen.

Einführung der verbindlichen elektronischen Akte

Seit dem 1. März 2024 werden im Rahmen einer Pilotierung in 28 Kammern und seit dem 11. November 2024 in weiteren 23 Kammern des Sozialgerichts Berlin die Gerichtsakten ausschließlich elektronisch geführt. Zum Stichtag wurden nicht allein die neu eingehenden Verfahren elektronisch angelegt, sondern alle in den Kammern anhängige Verfahren auf elektronische Aktenführung umgestellt (Hybridaktenführung).

Beabsichtigt ist, im Laufe des Jahres 2025 alle Kammern des Sozialgerichts Berlin auf ausschließlich elektronische Aktenführung umzustellen.