Rechtsantragstelle

Mann zeigt mit einem Stift auf ein Dokument, im Hintergrund steht ein Buch mit Paragrafensymbol

Beim Sozialgericht können Sie auch ohne Vertretung durch einen Anwalt Klage einlegen oder einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen. Sie können dies schriftlich tun und Ihre Klage bzw. Ihren Antrag mit der Post an die Adresse des Gerichts senden oder in den Hausbriefkasten des Gerichts einwerfen. Die Einreichung von Klagen, Verfahrensanträgen und Schriftsätzen mittels einfacher E-Mail ist nicht möglich.

Sie können Ihre Klage bzw. Ihren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auch vor Ort bei der Rechtsantragstelle zu Protokoll erklären. Die Rechtsantragstelle befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes in Raum 11 (Wartebereich ist im Gang vor dem Raum). Sie können ohne Anmeldung vorbeikommen. Die Öffnungszeiten finden Sie weiter unten auf der Seite.

Was die Rechtsantragstelle für Sie tun kann

Die Urkundsbeamtin bzw. der Urkundsbeamte in der Rechtsantragstelle kann Ihnen bei der Formulierung des Klage- bzw. Eilrechtsschutzantrags helfen. Sie bzw. er nimmt ferner eine von Ihnen geschilderte kurze Begründung zu Protokoll.

Überlegen Sie sich vor dem Besuch der Rechtsantragstelle genau, was Sie von wem mit welcher Begründung wollen bzw. warum Sie die Bescheide der Behörde für falsch halten.

Was die Rechtsantragstelle nicht für Sie tun kann

Die Rechtsantragstelle erteilt keine Rechtsberatung.

Beratungshilfescheine werden ebenfalls nicht durch die Rechtsantragstelle ausgestellt. Bitte wenden Sie sich hierfür an das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht.

Was Sie mitbringen sollten

Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Bringen Sie außerdem Kopien der Bescheide mit, die Sie anfechten wollen (die Kopien werden zur Gerichtsakte genommen).

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag

    09.00 bis 13.00 Uhr

  • Freitag

    09.00 bis 13.00 Uhr