Zahlreiche Sozialleistungsträger und Behörden sowie das Sozialgericht Berlin führen ihre Akten bereits elektronisch. Hier finden Sie Informationen, wie Sie Einsicht in elektronisch geführte Verwaltungsakten und elektronisch geführte Gerichtsakten erhalten.
Für die Akteneinsicht werden die elektronisch vorliegenden (verbindlichen) Akten über die im elektronischen Rechtsverkehr zulässigen Wege (zum Beispiel besonderes elektronisches Anwaltspostfach – beA, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP, elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach – eBO – oder „Mein Justizpostfach“, nicht aber per einfacher E-Mail) an die Beteiligten übermittelt. Verwaltungsakten der am Verfahren beteiligten Behörden werden in der Form weitergeleitet, in der sie dem Sozialgericht von der Behörde übermittelt wurde.
Nimmt eine Beteiligte bzw. ein Beteiligter nicht am elektronischen Rechtsverkehr teil, so kann sie bzw. er im Gericht an einem Computer Akteneinsicht nehmen. Auf Antrag kann ein Ausdruck der Akte oder ein Datenträger mit der elektronischen Akte angefertigt werden. Hierfür werden Kosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) erhoben (0,50 Euro pro Seite für die Seiten 1 bis 50, ab der 51. Seite 0,15 Euro).