Energie
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Corona
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie weiterhin unter:
berlin.de/corona
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Aufgrund einer ganztägigen, dienstlichen Veranstaltung ist die Rechtsantragstelle der Gerichte für Arbeitssachen am

Freitag, den 16. Juni 2023
nicht besetzt.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, auf andere Wochentage zu den gewohnten Öffnungszeiten auszuweichen.

In eiligen Fällen können im Wege der Amtshilfe Anträge und Erklärungen zu Protokoll eines anderen deutschen Arbeits- oder Amtsgerichts abgegeben oder schriftlich (nur Brief oder Fax, keine E Mail) an das Gericht geschickt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die auf unserer Homepage eingestellten oder im Eingangsbereich unseres Hauses ausliegenden Klageformulare nebst Hinweisblatt für Zahlungsforderungen zu nutzen. Diese können ausgefüllt und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung entweder per Post, per Fax, durch Abgabe in der Poststelle (Zimmer 122, 1. Etage) oder Einwurf in unseren Hausbriefkasten im Eingangsbereich unseres Hauses eingereicht werden.

Die Rechtsantragstelle steht ab dem 19.06.2023 wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Es gelten folgende Öffnungszeiten einzelner Einrichtungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg und des Arbeitsgerichts Berlin:

Rechtsantragstelle

  • Montag bis Freitag

    08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

  • Donnerstag
    Spätsprechstunde (nur für Berufstätige)

    15:45 Uhr bis 17:15 Uhr

Die Rechtsantragstelle befindet sich in der 1. Etage in den Räumen 129 – 141.

Bibliothek

  • Montag bis Freitag

    08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    und nach Absprache

Die Bibliothek befindet sich in der 1. Etage, Raum 100.

Gemeinsame Briefannahmestelle

  • Montag bis Donnerstag

    07:00 Uhr bis 15:30 Uhr

  • Freitag

    07:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die gemeinsame Briefannahmestelle des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg und des Arbeitsgerichts Berlin befindet sich in der 1. Etage, Raum 122.

Allgemein

  • Montag bis Donnerstag

    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

  • Freitag

    08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Seit dem 01.01.2012 gibt es nach dem jeweils geltenden Geschäftsverteilungsplan an Samstagen grundsätzlich keinen Bereitschaftsdienst mehr.

Das Dienstgebäude ist an Wochenenden gänzlich geschlossen.