Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) und elektronische Aktenführung

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Bereits seit dem 1. Januar 2010 ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV) in der Berliner Justiz und damit auch zu den Gerichten für Arbeitssachen (Arbeitsgericht Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) eröffnet.

Damit können Klagen, Anträge und Schriftsätze in Gerichtsverfahren als elektronische Dokumente rechtswirksam eingereicht werden, sofern dies über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgt.

Die Übermittlung ist zum Beispiel möglich über

• das besondere elektronische Anwaltspostfach – beA-,
• das besondere elektronische Behördenpostfach – beBPo,
• das elektronische Bürger- und Organisationspostfach – eBO,
• ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) – „Mein Justiszpostfach“ MJP.

Die Einreichung von Klagen, Anträgen und Schriftsätzen mittels einfacher E-Mail ist nicht möglich!

Die Gerichte für Arbeitssachen versenden an alle Verfahrensbeteiligten, die über einen sicheren Übermittlungsweg verfügen, verfahrensbezogene Nachrichten auf elektronischem Wege.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr und der Elektronischen Aktenführung beim Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Tablet in Benutzung

Elektronischer Zugang zu den Berliner Gerichten und Staatsanwaltschaften

IT Fachkraft arbeitet am PC

Elektronische Aktenführung beim Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Dateifreigabesymbol

Was ist bei den elektronischen Dokumenten zu beachten?

Arbeitsgericht Berlin

Sprechzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr