Rechtsantragstelle

In der Rechtsantragstelle findet keine Rechtsberatung statt.
Es werden keine allgemeinen Rechtsauskünfte gegeben oder gesetzliche und tarifliche Zweifelsfragen geklärt.
Die Rechtsantragstelle hat keine Dolmetscherinnen / Dolmetscher. Wenn Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, bringen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens mit, die sowohl Ihre als auch die deutsche Sprache beherrscht.

Telefonische Auskünfte werden von Montag bis Freitag nur zwischen 13:00 und 15:30 Uhr erteilt.

Klageformulare

Welche Aufgaben hat die Rechtsantragstelle?

Die in der Rechtsantragstelle tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen
  • Klagen
  • alle sonstigen Anträge, für die das Gesetz die Aufnahme von Anträgen zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässt

nach Ihren Angaben zu Protokoll.

Was kostet die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle?

Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht ist kostenlos.

Was sollte ich mitbringen?

Bitte bringen Sie sämtliche das streitige Arbeitsverhältnis betreffenden Unterlagen mit,
wie z. B.:

  • Unterlagen, aus denen sich die genaue Bezeichnung des/der Arbeitgebers/-in und eine zustellfähige Anschrift Ihres/Ihrer Prozessgegners/-in ergibt.
  • Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
  • Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten.

Bitte bringen Sie Ihre sämtlichen Arbeitsunterlagen (in Kopie) mit. Eine Vorlage in digitaler Form (zum Beispiel als Fotodatei auf dem Handy) ist nicht ausreichend.

Für den weiteren Verlauf des Prozesses ist es von Nachteil, wenn die gegnerische Partei falsch, fehlerhaft oder unvollständig angegeben worden ist, ggf. muss die Partei fehlende Angaben bei den zuständigen Gewerbeämtern oder dem Handelsregister ermitteln.

Wichtig:
Im Falle einer Zahlungsklage sind nur bezifferte Anträge zulässig, d. h. der Anspruch sollte in einer Aufstellung detailliert berechnet sein.

Wie kann ich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen?

Einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides können Sie stellen, indem Sie ein Formular

  • im Handel erwerben oder hier herunterladen,
  • Mahnbescheid

    (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (373.8 kB)

  • eigenständig ausfüllen und unterschreiben und
  • bei dem Arbeitsgericht Berlin einreichen oder
  • einen Antrag zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklären.

Soweit Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides einzureichen, können Sie entweder das Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren unter Beachtung der dort ersichtlichen Hinweise eigenständig ausfüllen und unterschreiben und es dem Arbeitsgericht Berlin zusenden bzw. in der gemeinsamen Briefannahmestelle der Gerichte für Arbeitssachen einreichen oder einen Antrag zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklären.

Arbeitsgericht Berlin

Sprechzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr

Rechtsantragstelle

Räume 129 – 141, 1. Etage
Anmeldung: vor Raum 136

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag
    08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Spätsprechstunde
    (nur für Berufstätige)
    Donnerstag
    15:45 Uhr bis 17:15 Uhr