Bitte bringen Sie sämtliche das streitige Arbeitsverhältnis betreffenden Unterlagen mit,
wie z. B.:
- Unterlagen, aus denen sich die genaue Bezeichnung des/der Arbeitgebers/-in und eine zustellfähige Anschrift Ihres/Ihrer Prozessgegners/-in ergibt.
- Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
- Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten.
Für den weiteren Verlauf des Prozesses ist es von Nachteil, wenn die gegnerische Partei falsch, fehlerhaft oder unvollständig angegeben worden ist, ggf. muss die Partei fehlende Angaben bei den zuständigen Gewerbeämtern oder dem Handelsregister ermitteln.
Wichtig:
Im Falle einer Zahlungsklage sind nur bezifferte Anträge zulässig, d. h. der Anspruch sollte in einer Aufstellung detailliert berechnet sein.