Referendariat

Das Referendariat für Juristen/innen nach dem ersten Staatsexamen kann im Rahmen einer Station von drei Monaten – im Einzelfall auch von vier Monaten – beim Arbeitsgericht und in geeigneten Einzelfällen auch teilweise beim Landesarbeitsgericht absolviert werden.
Sie werden einer/einem Berufsrichter/-in des Arbeits-, ggf. des Landesarbeitsgerichts zur Einzelausbildung zugewiesen. Ein eigener Arbeitsplatz u.a. mit Zugang zu JURIS und Beck Online steht Ihnen zur Verfügung.

Für eine Bewerbung zu einem Referendariatsplatz bei der Arbeitsgerichtsbarkeit Berlin senden Sie bitte frühzeitig eine Anfrage postalisch an:
Kammergericht
Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin
Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat der Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts unter der Telefonnummer (030) 90 171 – 304 oder unter der E-Mail-Anschrift vorzimmer@larbg.berlin.de zur Verfügung.

Hinweis nach erfolgreicher Bewerbung:
Die Referendare/-innen sollen sich zu Beginn der Station am ersten Tag um 08:30 Uhr ihrer Ausbildung im Dienstgebäude der Arbeitsgerichtsbarkeit Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, dort im Zimmer 304
(3. OG, Sekretariat der Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts) einfinden, es sei denn, Sie haben eine anderslautende Mitteilung erhalten.