Elektronische Aktenführung beim Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

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Im Bundesgesetz zur Einführung einer elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 ist festgelegt, dass sämtliche Verfahrensakten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften bis spätestens zum 1. Januar 2026 elektronisch zu führen sind.

Die Einführung elektronischer Akten erfolgte beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 17. November 2025 und beim Arbeitsgericht Berlin am 8. Dezember 2025.

Die elektronischen Akten werden unter Nutzung der Software „elektronisches Integrationsportal – eIP“ des Herstellers IBM Deutschland GmbH geführt.

Für vor den genannten Zeitpunkten begonnene Gerichtsverfahren sowie für Mahnverfahren und Güterichterverfahren werden weiterhin Papierakten vorgehalten.

Verfahrensbeteiligte können auf Antrag bei dem zuständigen Gericht über das Akteneinsichtsportal Einsicht in die elektronische Gerichtsakte nehmen. Es ist ferner möglich, auf Antrag bei dem zuständigen Gericht während der Servicezeiten im Gerichtsgebäude Einsicht in die elektronische Gerichtsakte zu nehmen und dort kostenpflichtig Ausdrucke aus der elektronischen Gerichtsakte erstellen zu lassen.

Die Zeitpunkte der Einführung der elektronischen Akte bei den Berliner Arbeitsgerichten können der Verwaltungsvorschrift der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zur elektronischen Aktenführung vom 30. Oktober 2025 entnommen werden. Amtsblatt für Berlin

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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) und elektronische Aktenführung

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