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Verfahrensbeteiligte können auf Antrag bei dem zuständigen Gericht über das Akteneinsichtsportal Einsicht in die elektronische Gerichtsakte nehmen.
Es ist ferner möglich, auf Antrag bei dem zuständigen Gericht während der Servicezeiten im Gerichtsgebäude Einsicht in die elektronische Gerichtsakte zu nehmen und dort kostenpflichtig Ausdrucke aus der elektronischen Gerichtsakte erstellen zu lassen.
Sprechzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr