Akteneinsicht / elektronische Akteneinsicht

Verfahrensbeteiligte können auf Antrag bei dem zuständigen Gericht über das Akteneinsichtsportal Einsicht in die elektronische Gerichtsakte nehmen.

Es ist ferner möglich, auf Antrag bei dem zuständigen Gericht während der Servicezeiten im Gerichtsgebäude Einsicht in die elektronische Gerichtsakte zu nehmen und dort kostenpflichtig Ausdrucke aus der elektronischen Gerichtsakte erstellen zu lassen.

Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) und elektronische Aktenführung

Elektronischer Zugang

Elektronischer Zugang zu den Berliner Gerichten und Staatsanwaltschaften

Elektronische Aktenführung

Elektronische Aktenführung beim Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Was ist bei den elektronischen Dokumenten zu beachten

Was ist bei den elektronischen Dokumenten zu beachten?

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

Arbeitsgericht Berlin

Sprechzeiten: 09:00 bis 11:00 Uhr