Akteneinsicht / elektronische Akteneinsicht

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Verfahrensbeteiligte können auf Antrag bei dem zuständigen Gericht über das Akteneinsichtsportal Einsicht in die elektronische Gerichtsakte nehmen.

Es ist ferner möglich, auf Antrag bei dem zuständigen Gericht während der Servicezeiten im Gerichtsgebäude Einsicht in die elektronische Gerichtsakte zu nehmen und dort kostenpflichtig Ausdrucke aus der elektronischen Gerichtsakte erstellen zu lassen.

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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) und elektronische Aktenführung

Zwei Hände halten Infosymbole Telefon, Tablet-PC, @ und Brief

Elektronischer Zugang zu den Berliner Gerichten und Staatsanwaltschaften

Datei in Datenbank - Laptop mit Ringmappen

Elektronische Aktenführung beim Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Arbeitsgericht Berlin

Sprechzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr