Informationen für Referendarinnen und Referendare

Referendare/-innen können eine Station von drei Monaten – im Einzelfall auch von vier Monaten – beim Arbeitsgericht – in geeigneten Einzelfällen auch teilweise beim Landesarbeitsgericht absolvieren.

Sie werden einer/einem Berufsrichter/-in des Arbeitsgerichts ggf. Landesarbeitsgerichts zur Einzelausbildung zugewiesen.

Referendare/-innen, die sich um einen Ausbildungsplatz in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit bewerben möchten, sollten rechtzeitig vor Beginn der Station beim Kammergericht, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin einen entsprechenden Antrag stellen.

Ansprechpartner/-in für Referendare/-innen ist das Sekretariat der Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts ((030) 90 171 – 304).

Die Referendare/-innen sollen sich zu Beginn der Station am ersten Tag ihrer Ausbildung im Zimmer 304 (3. OG) gegen 08:30 Uhr im Vorzimmer der Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts einfinden, es sei denn, sie haben eine anderslautende Mitteilung erhalten.

Die Vizepräsidentin des

Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg

Sekretariat Gabriele Genzke-Koch

Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

Tel.: +49 (0)30 90171-304

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