Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

Logo mit Aufschrift Bitte beachten

Damit der elektronische Rechtsverkehr möglichst reibungslos, schnell und sicher läuft, haben wir Bitten an diejenigen, die am ERV teilnehmen.

Deren Beachtung erleichtert die Arbeitsabläufe beim Gericht erheblich und letztlich profitieren auch Sie bzw. die Klägerinnen und Kläger davon, da die entsprechenden Nachrichten schneller und sicherer bei den zuständigen Richterinnen und Richtern sind.

  • Bitte tragen Sie das gerichtliche Aktenzeichen vollständig und ohne Zusätze in das dafür vorgesehene Feld ein zum Beispiel:
    • Richtig: 99 Ca 999/99
    • Falsch: 99 Ca 999/99 Klageerweiterung

Nur dann ist der automatische Import der Nachricht gewährleistet. Die anderenfalls erforderliche Nachbearbeitung im Gericht verzögert die Übermittlung innerhalb des Gerichts.

  • Bitte schreiben Sie alles Wichtige ausschließlich in Ihren Schriftsatz, den Sie als PDF-Dokument im Anhang zu der Nachricht übermitteln. Nutzen Sie nicht das Nachrichtenfeld.
  • Bitte verwenden Sie für jedes Verfahren eine eigene beA-Nachricht.
  • Bitte übersenden Sie Prozesskostenhilfe-Unterlagen in gesonderten Dateien. Eine Trennung der Dokumente vor Übersendung an die Gegenseite ist den Gerichten für Arbeitssachen nicht möglich bzw. erlaubt.
  • Bitte übersenden Sie Anlagen möglichst getrennt und durchnummeriert.
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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) und elektronische Aktenführung

Tablet in Benutzung

Elektronischer Zugang zu den Berliner Gerichten und Staatsanwaltschaften

IT Fachkraft arbeitet am PC

Elektronische Aktenführung beim Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Dateifreigabesymbol

Was ist bei den elektronischen Dokumenten zu beachten?

Arbeitsgericht Berlin

Sprechzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr