Terminankündigung: Ver.di legt Berufung ein – Umfang der Notdienstpläne bei Warnstreik an der Charité

Pressemitteilung Nr. 31/26 vom 13.10.2026

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am

Mittwoch, 14. Oktober 2026, um 10:00 Uhr, Saal 334,

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Berufung der Gewerkschaft ver.di gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 02.09.2026 (PM Nr. 29/26 vom 03.09.2026). Mit dem Urteil war ein Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten während des Warnstreiks vom 02. bis 04.09.2026 sowie für etwaige Verlängerungen oder Fortsetzungen dieses Streiks festgelegt worden. Das Arbeitsgericht war damit dem Antrag der Charité gefolgt, da der Umfang des Notdienstes geboten und notwendig sei, um die medizinische Versorgung sicherzustellen.

Zwischen der Charité und ver.di besteht ein Tarifvertrag Gesundheitsberufe Charité (TV GFB), den die Charité zuletzt zum 31.08.2026 gekündigt hat. Die von beiden Seiten angestrebten und bereits aufgenommenen Verhandlungen über einen Neuabschluss des TV GFB waren bisher nicht erfolgreich.

Anlässlich eines für den 15. und 16.10.2026 angekündigten Warnstreiks begehrt ver.di eine Reduzierung des Notdienstes. Der festgelegte Notdienstplan entspreche in manchen Bereichen dem Normalbetrieb und übersteige diesen teilweise sogar, was zu einer unangemessenen Einschränkung des grundgesetzlich gewährleisteten Streikrechtes der Beschäftigten führe. In bestimmten Bereichen begehrt ver.di die Festlegung eines Notdienstes, der sich nach der konkreten jeweiligen Bettenauslastung richtet.

Es findet eine Verhandlung vor der 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg statt.

Aktenzeichen 8 GLa 940/26