Neue Sicherheitsvorkehrungen an den Berliner Arbeitsgerichten – Schleuse seit dem 01.09.2026

Pressemitteilung Nr. 30/26 vom 16.09.2026

Seit dem 1. September 2026 ist das Sicherheitskonzept der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit um eine Zugangskontrolle erweitert worden. Am Eingang des Gerichtsgebäudes befindet sich seitdem eine Sicherheitsschleuse, mit der Personen und mitgeführte Taschen kontrolliert werden.
Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude mitgenommen werden.
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument und Ihre Ladung mit und planen Sie ausreichend Zeit ein. Personen, die als Parteien eines Verfahrens, als Zeug/innen oder als Ehrenamtliche Richter/innen zu einem Gerichtstermin geladen sind, erhalten bevorzugt Zutritt in das Gebäude. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass es aufgrund der erforderlichen Kontrollen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Ausweis der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert vorzuzeigen, gegebenenfalls kann eine kurze Kontrolle erfolgen.
Weitere Informationen hierzu befinden sich auf der Internetseite des Arbeitsgerichts Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht).