Terminankündigung: ver.di-Streik bei der Charité - Einstweilige Verfügung zum Umfang der Notdienstpläne an allen Standorten

Pressemitteilung Nr. 28/26 vom 02.09.2026

Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt heute, am

Mittwoch, 02.09.2026, um 11:30 Uhr, Saal 334

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Anträge der Charité auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung eines Notdienstplans während des angekündigten Warnstreiks vom 02.09.2026 (Frühschicht) bis zum 05.09.2026 (Ende der am 04.09.2026 beginnenden Nachtschicht) in Berlin.

Zwischen der Charité und der Gewerkschaft ver.di besteht ein Tarifvertrag Gesundheitsberufe Charité (TV GFB), den die Charité zuletzt zum 31.08.2026 gekündigt hat. Die von beiden Seiten angestrebten und bereits aufgenommenen Verhandlungen über eine Fortsetzung des TV GFB waren bisher nicht erfolgreich. Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Charité am 28.08.2026 zu einem Streik ab dem Beginn der Frühschicht am 02.09.2026 bis zum Beginn der Frühschicht am 05.09.2026 aufgerufen. Ver.di hat der Charité für die Dauer des Streiks die Einhaltung eines Notdienstplans zugesagt, der aus Sicht der Gewerkschaft in diesem Umfang erforderlich, aber auch ausreichend sei. Die Charité erachtet einen umfangreicheren Notdienstplan für erforderlich, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Auf eine Notdienstvereinbarung für die Dauer des Streiks konnten sich die Charité und ver.di bisher nicht einigen. Die Charité hat daraufhin am 01.09.2026 im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die gerichtliche Festlegung des von ihr für erforderlich erachteten Notdienstplans beantragt.

Es findet eine Verhandlung vor der 56. Kammer des Arbeitsgerichts statt.

Aktenzeichen 56 Ga 14764/26