Untersagung von Streiks in Kitas der Berliner Kita-Eigenbetriebe – Termin zur Verkündung einer Entscheidung

Pressemitteilung Nr. 16/26 vom 15.04.2026

Das Arbeitsgericht Berlin hat im Ergebnis der mündlichen Verhandlung am 15. April 2026 einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf

Mittwoch, 20. Mai 2026, 9:00 Uhr, Saal 241.

Die Verkündung der Entscheidung findet im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, statt.

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Gewerkschaft ver.di die in den Kitas des Landes Berlin beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Streiks aufrufen darf, um tarifliche Einigungen mit dem Land Berlin zu erreichen und gegebenenfalls konkret einzelne Regelungen unter anderem zu einer Mindestpersonalausstattung durchzusetzen (vgl. Terminankündigung PM 15/26 vom 13.04.2026, erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren PM 18/24 vom 27.09.2024 und zweitinstanzliche Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im einstweiligen Verfügungsverfahren PM 20/24 vom 11.10.2024).

Arbeitsgericht Berlin, 56 Ca 3396/25