Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am
Mittwoch, 15. April 2026, 13:30 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, über den Antrag des Landes Berlin, es der Gewerkschaft ver.di zu untersagen, Streiks in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes durchzuführen.
Es handelt sich um das Hauptsacheverfahren zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin 56 Ga 11777/24 (PM 18/24 vom 27.09.2024), in dem der damals ab dem 30.09.2024 angekündigte sogenannte Kita-Streik untersagt wurde. Diese Entscheidung hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 11.10.2024 bestätigt (PM 20/24 vom 11.10.2024).
Im Hauptsacheverfahren geht es nicht um einen konkreten angekündigten Streik. Gegenstand ist die Frage, ob die Gewerkschaft ver.di die in den Kitas des Landes Berlin beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer generell zu Streiks aufrufen darf, um tarifliche Einigungen mit dem Land Berlin zu erreichen und gegebenenfalls konkret einzelne Regelungen unter anderem zu einer Mindestpersonalausstattung durchzusetzen.
Es findet ein Termin vor der Kammer 56 des Arbeitsgerichts statt.
Az.: 56 Ca 3396/25