Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am
Freitag, 27. März 2026, um 11:00 Uhr, Saal 227
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Berufungen beider Parteien im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Im Land Brandenburg war während der 7. Wahlperiode bis Oktober 2024 und darüber hinaus bis zum 30.06.2025 eine Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertenbeauftragte) eingesetzt. Sie ist am 30.06.2025 aus diesem Amt ausgeschieden. Seit diesem Zeitpunkt war die Stelle nicht besetzt. Auf die Neuausschreibung der Position der oder des Landesbehindertenbeauftragten hatte sich die bisherige Amtsinhaberin beworben. Nachdem ihr Konkurrent um diese Stelle seine Bewerbung zurückgezogen hatte, wurde das Bewerbungsverfahren im Oktober 2025 abgebrochen.
Die bisherige Landesbehindertenbeauftragte verlangte mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens. Daneben beantragte sie, sie bis zur Bestellung einer oder eines neuen Landesbehindertenbeauftragten vorläufig geschäftsführend auf dieser Position zu beschäftigen.
Das Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel hat den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens mit Urteil vom 19.02.2026 (4 Ga 1/26) für zulässig erachtet und den Antrag auf Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens abgewiesen. Zugleich hat es dem Land Brandenburg antragsgemäß aufgegeben, die bisherige Landesbehindertenbeauftragte vorläufig geschäftsführend auf der vakanten Position weiter zu beschäftigen.
Gegen diese Entscheidung wenden sich das Land Brandenburg und die bisherige Landesbehindertenbeauftragte jeweils mit einer Berufung zum Landesarbeitsgericht.
Es findet eine Verhandlung vor der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg statt.
Aktenzeichen 3 GLa 172/26