Terminankündigung: Ver.di legt Berufung ein – Umfang der Notdienstpläne bei Vivantes-Tochtergesellschaften im laufenden Warnstreik

Pressemitteilung Nr. 08/26 vom 26.02.2026

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am

*Donnerstag, 26. Februar 2026, um 14:30 Uhr, Saal 334,
*
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die die Berufung der Gewerkschaft ver.di gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.02.2026 (PM Nr. 07/26 vom 25.02.2026). Mit dem Urteil waren auf Antrag mehrerer Tochtergesellschaften von Vivantes Notdienstpläne für die Bereiche Zentralsterilisation und Reinigung während des angekündigten Warnstreiks vom 25. bis 28.02.2026 in Berlin festgelegt worden.

Das Arbeitsgericht hatte einen Notdienstplan für den aktuellen Streik festgelegt, der sich – entsprechend der Anträge – ausschließlich auf die Bereiche der Zentralsterilisation und Reinigung in den betroffenen Krankenhäusern bezog und sich weitgehend an den Anträgen der Vivantes-Tochtergesellschaften orientiert hat. Ver.di begehrt mit der Berufung insbesondere eine Reduzierung des Notdienstes in der Zentralsterilisation für zwei Krankenhäuser.

Es findet eine Verhandlung vor der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg statt.

Aktenzeichen 11 GLa 147/26