Terminankündigung: Einstweilige Verfügungen gegen ver.di-Warnstreik in DRK-Kliniken

Pressemitteilung Nr. 01/26 vom 13.01.2026

Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am

Dienstag, 13. Januar 2026, um 10:30 Uhr, 12:00 Uhr und 14:00 Uhr, Saal 241

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über mehrere Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen zur Untersagung von Warnstreiks in mehreren Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Berlin.

Die Gewerkschaft ver.di hatte zu zweitägigen Warnstreiks ab der Frühschicht am Dienstag, 13.01.2026, aufgerufen. Im Rahmen der seit einigen Monaten geführten Tarifverhandlungen hatten DRK und ver.di im Dezember 2025 über Notdienstvereinbarungen für den Fall von Streiks verhandelt, ohne ein gemeinsames Ergebnis zu erzielen. Drei der von den Warnstreiks betroffenen DRK-Einrichtungen beantragten am Mittag des 12.01.2026 im Wege einstweiligen Rechtsschutzes die Untersagung der Warnstreiks, hilfsweise die gerichtliche Festlegung eines bestimmten Notdienstplans.

Es finden Verhandlungen vor drei Kammern des Arbeitsgerichts statt.

Aktenzeichen 36 Ga 294/26, 10.:30 Uhr (DRK Schwesternschaft Bln Krankenhaus gGmbH)
Aktenzeichen 39 Ga 295/26, 12:00 Uhr (pro patiente MVZ GmbH)
Aktenzeichen 41 Ga 296/26, 14:00 Uhr (Zweite Gemeinnützige Krankenhaus GmbH DRK)